Frist für Wiederanmeldung nach vorübergehender Stilllegung?
Verfasst: 13.02.2007, 18:19
Hallo Allerseits,
ich habe einen Pkw, der am 04.08.2005, vorübergehend stillgelegt wurde.
Nach StVZO müßte das Fahrzeug bis 04.02.2007 wieder angemeldet worden sein, damit nur eine Hauptuntersuchung erforderlich ist und kein Vollgutachten. So will es die alte Regelung (18 Monate Frist).
Nach der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die ab 01.03.2007 in Kraft tritt, soll diese Frist jetzt 7 Jahre betragen.
Frage: Soll ich bis zum 01.03.2007 mit der Anmeldung warten und brauche ich dann nur eine Hauptuntersuchung oder muß ich auf jeden Fall ein Vollgutachten machen lassen?
Schon einmal vielen Dank für Eure Antworten.
Grüße
Peter
ich habe einen Pkw, der am 04.08.2005, vorübergehend stillgelegt wurde.
Nach StVZO müßte das Fahrzeug bis 04.02.2007 wieder angemeldet worden sein, damit nur eine Hauptuntersuchung erforderlich ist und kein Vollgutachten. So will es die alte Regelung (18 Monate Frist).
Nach der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die ab 01.03.2007 in Kraft tritt, soll diese Frist jetzt 7 Jahre betragen.
Frage: Soll ich bis zum 01.03.2007 mit der Anmeldung warten und brauche ich dann nur eine Hauptuntersuchung oder muß ich auf jeden Fall ein Vollgutachten machen lassen?
Schon einmal vielen Dank für Eure Antworten.
Grüße
Peter