Seite 1 von 1

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Verfasst: 27.07.2004, 11:26
von Gueldy
Hallo erst mal,

also ich bin 17 jahre wurde gestern erwischt als ich auf ein Feldweg gefahren bin ohne Führer schein,

Wollte mal gern wissen was ich für ein Strafe bekomme!!!!!!!!!!

weil ich habe gehört das ein Starfe bis zu 3jahren Fahrverbot also Fürhrerschein sperren eingeleitet werden kann

MFG Gueldy

Fahren ohne Führerschein

Verfasst: 27.07.2004, 16:42
von tom
Fahren ohne Fahrerlaubnis
  1. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Srafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
    2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
  2. Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen wird bestraft, wer
    1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
    2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
    3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der orgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
  3. In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
    1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
    2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
    3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
Hier noch mal auf Deutsch:

Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist oder wer als Halter eines Kraftfahrzeugs zulässt, dass jemand das Fahrzeug fährt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs wegen eines Fahrverbotes untersagt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Bei fahrlässiger Begehung beträgt die Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und die Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

Du musst mit einer Strafe von 10-20 Tagessätzen und einer Sperre von 6 Monaten rechnen. :(

Fahren ohne Führerschein

Verfasst: 28.07.2004, 01:37
von Gueldy
Hallo ,

Danke erst ma für die asukunft, also meinst du die strafe wird sich auf 6monat sperre und 10-20 tagessätze beiziehen , hm wie hoch wer denn ungefähr das Busgeld und wenn ich unter das Jugenstraf recht komme muss ich doch dafür sozialstunden machen oder nicht, und wollte noch fragen ob die straf auch höher ausgesetzt werden kann

MFG Gueldy

Verfasst: 28.07.2004, 08:02
von tom
Hi Gueldy,

ich kann es nicht genau sagen, aber ich denke es wird nicht so schlimm werden. :wink:

fAHREN OHNE fÜRHERSCHEIN

Verfasst: 03.08.2004, 11:17
von GUELDY
Hallo

ich bin noch mal habe heute ein Breif gekreigt wo drin drin steht als was ich Beschuldigt werde also Fahren ohne FS. und Verst. Pfl.v.Ges. Kennzeichenmissb. und wollte nun mal fragen was auf mich zu kommt weil es ja doch net nur Fahren ohne FS ist

danke Gueldy

Verfasst: 03.08.2004, 13:35
von Uwe
Hallo !

Diese Frage wird sich hier sicher nicht pauschal beanztworten lassen.

Die Frage wird Dir dann ggf. der Richter beantworten.

Sei nur froh das nicht weiter passiert ist wie z.B. einen Verkehrunfall oder
so, dann hätte es nämlich passieren können, das Du bis zum Rentenalter den Schaden hättest begleichen können.

Aber daran denkt man ja nicht, gell ??


Gruß U w e

Verfasst: 06.08.2004, 14:16
von kim
Halllo,

ich bin 14 und bin gestern abend mit meinem kumpel durch eine enge gasse gefahren(mit nem auto) und beim rückwärtsfahren sind wir gegen ein firmenauto gefahren die polizei kam später zu meiner mutter und ich musste mit zum unfallort kommen! jetzt wollte ich fragen wie es mit der Mofa prüfbescheinigung aussieht und mit den anderen Führerscheinen (es war das ERSTE MAL das ich mit der polizei zutun hatte!!!!

Verfasst: 18.08.2004, 16:14
von Gast
hallo,
ich bin 17 und grad dabei mein autoführerschein zu machen.
leider bin ich aber vorgestern mit dem auto von meiner schwester rumgefahren und habe dabei einen unfall gebaut( in einen zaun gerast) gleich danach beging ich unfallflucht aber jemand hat das kennzeichen aufgeschrieben. was habe ich jetzt zu erwarten?

mfg Devil

Verfasst: 27.08.2004, 08:46
von Gast
Hallo,

kurze Frage:

Meinem Freund wurde überfallen und ihm wurden sämtliche Papiere
gestohlen, incl. des Führerscheins.
Er hat aber noch keinen neuen beantragt und fährt einfach weiter auch
ohne Führerschein.
Kann er sich da ärger einhandeln?

Gruß
Elke