Autoverkauf trotz verlorenem Kfz-Brief möglich ??
Verfasst: 31.01.2007, 11:42
Hallo liebe Forumsmitglieder!
ich möchte kommendes Wochenende mein Auto an Privat verkaufen (Käufer ist bereits vorhanden). Beim Vor-Ausfüllen des Kaufvertrages (ADAC-Mustervertrag) wollte ich die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. die Kfz-Briefnummer eintragen und habe nach mehrstündigem Wühlen feststellen müssen, dass der Brief für mich "verloren" ging (:oops: ) .
Nach verwirrender Auskunft der Berliner Zulassungsstelle und einer nicht ganz eindeutigen telefonischen Klärung ("das können wir im Detail ja dann hier klären...") muss ein Aufbietungsverfahren (oder so ähnlich) initiiert werden (eine Art amtliche Veröffentlichung, Dauer ca. 6-8 Wochen) und danach kann der (Ersatz-)Brief erstellt und zugeteilt werden.
Frage 1: Kann ich mein Auto (Bj. 2003) trotzdem an privat weiterverkaufen?
zusätzliche Brisanz: ich bin wohnhaft in Berlin, derzeit beruflich in Kassel und der Käufer kommt aus Hamburg...
hierzu Frage 2: Wer muss wann und wo persönlich erscheinen, um den Brief entgegenzunehmen und den Kauf rundzumachen ? ...(ich muss auf jeden Fall den Verlust persönlich und eidesstattlich erklären)...
Kann der Käufer das Auto innerhalb des Aufbietungsverfahrens trotzdem in Hamburg ohne Kfz-Brief zulassen?
Für Eure Einschätzungen / Rückantworten bin ich sehr dankbar!!
Grüße,
Mezzomixer
ich möchte kommendes Wochenende mein Auto an Privat verkaufen (Käufer ist bereits vorhanden). Beim Vor-Ausfüllen des Kaufvertrages (ADAC-Mustervertrag) wollte ich die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. die Kfz-Briefnummer eintragen und habe nach mehrstündigem Wühlen feststellen müssen, dass der Brief für mich "verloren" ging (:oops: ) .
Nach verwirrender Auskunft der Berliner Zulassungsstelle und einer nicht ganz eindeutigen telefonischen Klärung ("das können wir im Detail ja dann hier klären...") muss ein Aufbietungsverfahren (oder so ähnlich) initiiert werden (eine Art amtliche Veröffentlichung, Dauer ca. 6-8 Wochen) und danach kann der (Ersatz-)Brief erstellt und zugeteilt werden.
Frage 1: Kann ich mein Auto (Bj. 2003) trotzdem an privat weiterverkaufen?
zusätzliche Brisanz: ich bin wohnhaft in Berlin, derzeit beruflich in Kassel und der Käufer kommt aus Hamburg...
hierzu Frage 2: Wer muss wann und wo persönlich erscheinen, um den Brief entgegenzunehmen und den Kauf rundzumachen ? ...(ich muss auf jeden Fall den Verlust persönlich und eidesstattlich erklären)...
Kann der Käufer das Auto innerhalb des Aufbietungsverfahrens trotzdem in Hamburg ohne Kfz-Brief zulassen?
Für Eure Einschätzungen / Rückantworten bin ich sehr dankbar!!
Grüße,
Mezzomixer