Was meint Ihr: Gilt in diesem Fall die Händerlgewehrleistung
Verfasst: 23.01.2007, 17:20
Hallo miteinander
Folgender Fall.
man kauft ein auto (gebraucht nicht ganz 4 jahre alt) beim händler, nach ein paar tagen leuchtet die warnleuchte für airbag und motor auf, man fährt zum händler und will das ganze repariert haben. dies funktioniert auch ganz ohne probleme. die fehlermeldung jedoch kommt wieder, es wird repariert, sie taucht wieder auf, das wieder holt sich ein ettliche male.... und das verteilt über 5 montate, dazu sind noch fehler in der heizung etc. aufgetreteten, aber die werkstatt bringt es nicht auf die reihe das ganze zu reparieren.
nach einem gespräch mit dem händler rückt er raus, dass das steuergerät eventuell kaputt ist und dies ausgetauscht werden sollte. auf meine teilkosten bzw. ich trage das ganze alleine (noch nicht ganz raus)
wie stehe ich hier rechtlich eurer ansicht dar? er behauptet das das die händlergewehrleistung nicht für das steuergerät bzw elektronik greift!? wo steht das?
wenn sie doch greift kann ich dann rein theoretisch nicht vom kaufvertrag zurücktreten?
ich habe mich schon bei der rechtsauskunft erkundigt aber die konnte mir auch keine eindeutige antwort geben (nicht ihr fachgebiet) die innung kann mir dazu auch keine info geben (händler nicht im innungsbund)
ich will ja nicht mit dem verkäufer streiten jediglich auf meine rechte bestehen, nur als info.
vielen dank schon mal
Folgender Fall.
man kauft ein auto (gebraucht nicht ganz 4 jahre alt) beim händler, nach ein paar tagen leuchtet die warnleuchte für airbag und motor auf, man fährt zum händler und will das ganze repariert haben. dies funktioniert auch ganz ohne probleme. die fehlermeldung jedoch kommt wieder, es wird repariert, sie taucht wieder auf, das wieder holt sich ein ettliche male.... und das verteilt über 5 montate, dazu sind noch fehler in der heizung etc. aufgetreteten, aber die werkstatt bringt es nicht auf die reihe das ganze zu reparieren.
nach einem gespräch mit dem händler rückt er raus, dass das steuergerät eventuell kaputt ist und dies ausgetauscht werden sollte. auf meine teilkosten bzw. ich trage das ganze alleine (noch nicht ganz raus)
wie stehe ich hier rechtlich eurer ansicht dar? er behauptet das das die händlergewehrleistung nicht für das steuergerät bzw elektronik greift!? wo steht das?
wenn sie doch greift kann ich dann rein theoretisch nicht vom kaufvertrag zurücktreten?
ich habe mich schon bei der rechtsauskunft erkundigt aber die konnte mir auch keine eindeutige antwort geben (nicht ihr fachgebiet) die innung kann mir dazu auch keine info geben (händler nicht im innungsbund)
ich will ja nicht mit dem verkäufer streiten jediglich auf meine rechte bestehen, nur als info.
vielen dank schon mal