Hallo,
ich habe einen Mazda 5 (1 Jahr alt) und sollte nun den Herstellerkundendienst durchführen lassen, ansonsten wird mir gedroht, daß die Neuwagengarantie erlischt.
Ist dies rechtlich überhaupt zulässig?
Danke im Voraus!
Garantieverlust ohne Kundendienst?
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Ja !
Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
Ist aber nicht kundenfreundlich...........
Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
Ist aber nicht kundenfreundlich...........
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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Ich weiß ja nicht, ob hier gedroht wurde und ob das kundenfreundlich ist oder nicht, aber nachvollziehbar doch allemal, oder?Erik.Ode hat geschrieben:Ja !
Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
Ist aber nicht kundenfreundlich...........
Wie solls denn anders laufen?
Nix am Auto machen lassen und wenn dann was kaputt geht, den Hersteller zur Kasse bitten?
So geht`s ja auch nicht!
Ein Automobil unterliegt natürlichem Verschleiß, auch Schmierstoffe usw.
Es ist meines Erachtens nur recht und billig, dass ein Hersteller bestimmte Serviceintervalle einfordert und mit Konsequenzen bei Nichteinhaltung droht!

Re: Garantieverlust ohne Kundendienst?
macafasi hat geschrieben:und sollte nun den Herstellerkundendienst durchführen lassen, ansonsten wird mir gedroht, daß die Neuwagengarantie erlischt.
Viele Garantiebedingungen sehen vor, dass sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden müssen. Durch die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die den Automobilvertrieb neu regelt, wird jedoch festgelegt, dass eine solche Bedingung nicht mehr zulässig ist, damit auch die freien Werkstätten bei diesen Arbeiten mit den Vertragswerkstätten in Wettbewerb treten können.
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrze ... cm:8-66460
Gruß Erik.Ode
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tomasino hat geschrieben:Es ist meines Erachtens nur recht und billig, dass ein Hersteller bestimmte Serviceintervalle einfordert und mit Konsequenzen bei Nichteinhaltung droht!
Der Hersteller darf also nach der neuen GVO zwar bei Wartungen in Fremdwerkstätten die vertraglichen Garantieleistungen bzw. Leistungen aus Sachmängelhaftung nicht verweigern, Kulanzzahlungen nach Ablauf der Garantiefrist könnte er aber mit dieser Begründung ablehnen.
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/fahrze ... cm:8-66460
Ich gehe mal davon aus, daß die Serviceintervalle beim Händler durchgeführt werden sollen.
Deshalb meinte ich mit kundenunfreundlich, daß ich mir bei diesem Händler schon vorstellen kann, wie er mit seinem Kunden umgeht !

Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr !
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