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Ummeldefrist

Verfasst: 19.12.2006, 20:02
von Hennemann
Hallo,

ich habe mal eine rechtliche Frage: wenn ich als Verkäufer im Kaufvertrag eine Ummeldefrist von 7 Tagen festsetze und der Käufer innerhalb dieser Frist einen Schaden mit dem verkauften KFZ verursacht (Wagen noch nicht umgemeldet), wer haftet dann für den Schaden?

Gruss,

Hennemann.

... der Käufer

Verfasst: 26.01.2007, 08:53
von dieschmi
... da dieser mit Quittierung der Übernahme ab dem darin festgehaltenen Zeitpunkt (Datum, Uhrzeit) in alle Rechte und Pflichten des Eigentümers und Halters eintritt. Eine Kopie des Kaufvertrages sowie der Übernahmeqiuttung wird ja eh' an die Versicherung sowie an die Zulassungsstelle geschickt ("Veräußerungsanzeige" des Verkäufers).