gegnerische Versicherung übenimmt Mietwagenkosten nicht
Verfasst: 11.12.2006, 14:16
Hallo
vor einiger zeit wurde mein Auto in geparktem Zustand von meinem Nachbarn beschädigt. Die ganze geschichte wurde über die Versicherung geregelt. Es wurde ein Gutachten erstellt das zeigte das es mein Auto es noch wert war repariet zu werden. Daraufhin habe ich einen Termin mit der Werkstadt gemacht. Ich habe einen Mietwagen erhalten und habe diesen genau eine Woche gefahren bis mein Auto repariert war. Jetzt habe ich das Problem das die gegnerische Versicherung den Mietwagen nicht komplett bezahlen will. Hier ein auszug aus dem Schreiben das mein Anwalt zu diesem Thema erhalten hat:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Mietwagenkosten für die Dauer von 4 Tagen, wie im Gutachten (dort 3-4 Tage) veranschlagt, abgerechnet.
Der Unfall ereignete sich bereits am 5.05.2006, die Beauftragung eines Sachverständigen erfolgte durch Ihren Mandanten eine Woche später und die Reperatur des Fahrzeuges wurde sodann nochmals 10 tage später am 22.05.2006 in Auftrag gegeben. Die Reparatur erfolgte in einer Kalenderwoche, die einen Feiertag aufweist. Dieses Verfahren verstößt gegen die Ihrem Mandanten obliegende Schadensminderungspflicht.
Wir haben nach Normaltarif abgerechnet, da die Haftung geklärt war, und es zumutbar war, die Übernahme von Mietwagenkosten mit uns abzuklären. Weiterhin kam Ihrem Mandanten eine Erkundigunspflicht nach unterschiedlichen Tarifen; bzw. der Mietwagenfirma eine Aufklärungspflicht zu. Die Höhe der Mietwagenkosten stehen in keinerlei Verhältnis zum Fahrzeugwert bzw. der Höhe der Reperaturkosten. Ihr Mandant hätte sich im selbstverschuldeten Schadensfall keinesfalls in dieser Art verhalten.
Wir verbleiben bei der vorgenommenen Abrechnung der Mietwagenkosten für die Dauer von 4 Tagen nach Normaltarif, wobei wir die Kosten für die Haftungsbefreiung und die Servicegebühr ebenfalls übernommen hatten."
Wagenwert nach Gutachen: 1800 €
Reperaturkosten: ca. 1500 €
Mietwagenkosten: ca. 1200 €
Mein PKW: Opel Astra baujahr 95
Mietwagen: Opel Meriva neu
Von der Versicherung nicht gezahlte Mietwagenkosten: ca. 400 €
Mietwagendaure: 7 Tage
und ich muss ehrlich sagen wenn ich das Selbstverschuldet hätte dann hätte ich auf die Beule n bischen Farbe geschmiert und die sache wäre gegessen gewesen. Aber davon ausgeganen das ich diese Reperatur gemacht hätte dann wäre das auch nicht anders abgelaufen was kann ich dafür wenn die Werkstadt es nicht in den veranschlagten 4 Tagen schafft und ich den Mietwagen noch übers Wochenende behalten muss? Mir wurde erklärt als ich den Mietwagen bekam (den hat übrigens auch die Werkstadt organisiert) das es eine bestimmte Fahrzeugklasse gibt die ich Mieten darf damit ich das ganze dann auch bezahlt bekomme und das hat eigentlich auch alles gepasst.
Meine Frage ist jetzt was kann man da machen? Komm ich um ein Gerichtsverfahren herumm? Wenn nicht wie stehen dann meine Chancen vor Gericht das Geld zu bekommen?
vor einiger zeit wurde mein Auto in geparktem Zustand von meinem Nachbarn beschädigt. Die ganze geschichte wurde über die Versicherung geregelt. Es wurde ein Gutachten erstellt das zeigte das es mein Auto es noch wert war repariet zu werden. Daraufhin habe ich einen Termin mit der Werkstadt gemacht. Ich habe einen Mietwagen erhalten und habe diesen genau eine Woche gefahren bis mein Auto repariert war. Jetzt habe ich das Problem das die gegnerische Versicherung den Mietwagen nicht komplett bezahlen will. Hier ein auszug aus dem Schreiben das mein Anwalt zu diesem Thema erhalten hat:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben Mietwagenkosten für die Dauer von 4 Tagen, wie im Gutachten (dort 3-4 Tage) veranschlagt, abgerechnet.
Der Unfall ereignete sich bereits am 5.05.2006, die Beauftragung eines Sachverständigen erfolgte durch Ihren Mandanten eine Woche später und die Reperatur des Fahrzeuges wurde sodann nochmals 10 tage später am 22.05.2006 in Auftrag gegeben. Die Reparatur erfolgte in einer Kalenderwoche, die einen Feiertag aufweist. Dieses Verfahren verstößt gegen die Ihrem Mandanten obliegende Schadensminderungspflicht.
Wir haben nach Normaltarif abgerechnet, da die Haftung geklärt war, und es zumutbar war, die Übernahme von Mietwagenkosten mit uns abzuklären. Weiterhin kam Ihrem Mandanten eine Erkundigunspflicht nach unterschiedlichen Tarifen; bzw. der Mietwagenfirma eine Aufklärungspflicht zu. Die Höhe der Mietwagenkosten stehen in keinerlei Verhältnis zum Fahrzeugwert bzw. der Höhe der Reperaturkosten. Ihr Mandant hätte sich im selbstverschuldeten Schadensfall keinesfalls in dieser Art verhalten.
Wir verbleiben bei der vorgenommenen Abrechnung der Mietwagenkosten für die Dauer von 4 Tagen nach Normaltarif, wobei wir die Kosten für die Haftungsbefreiung und die Servicegebühr ebenfalls übernommen hatten."
Wagenwert nach Gutachen: 1800 €
Reperaturkosten: ca. 1500 €
Mietwagenkosten: ca. 1200 €
Mein PKW: Opel Astra baujahr 95
Mietwagen: Opel Meriva neu
Von der Versicherung nicht gezahlte Mietwagenkosten: ca. 400 €
Mietwagendaure: 7 Tage
und ich muss ehrlich sagen wenn ich das Selbstverschuldet hätte dann hätte ich auf die Beule n bischen Farbe geschmiert und die sache wäre gegessen gewesen. Aber davon ausgeganen das ich diese Reperatur gemacht hätte dann wäre das auch nicht anders abgelaufen was kann ich dafür wenn die Werkstadt es nicht in den veranschlagten 4 Tagen schafft und ich den Mietwagen noch übers Wochenende behalten muss? Mir wurde erklärt als ich den Mietwagen bekam (den hat übrigens auch die Werkstadt organisiert) das es eine bestimmte Fahrzeugklasse gibt die ich Mieten darf damit ich das ganze dann auch bezahlt bekomme und das hat eigentlich auch alles gepasst.
Meine Frage ist jetzt was kann man da machen? Komm ich um ein Gerichtsverfahren herumm? Wenn nicht wie stehen dann meine Chancen vor Gericht das Geld zu bekommen?