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Auto mit defekter Kupplung gekauft

Verfasst: 11.12.2006, 11:33
von Sause
Hi ihr,

bin durch Zufall auf dieses Forum gestossen :D

Hab mir am 1.12.06 ein gebrauchtes Auto bei einem Händler gekauft. Also an dem Tag habe ich die Anzahlung geleistet und am Freitag letzte Woche habe ich ihm dem Rest gegeben.
Ich konnte verher keine Probefahrt machen, da der Händler noch recht neu ist und angeblich noch keine rote Kennzeichen hat.
So jetzt bin ich in das Autochen gestiegen und losgefahren......Dachte mir anfangs noch nicht so recht das da was nicht stimmt, er hat halt nicht so gezogen.
Als ich dann aber einen Berg hochfahren wollte, stieg die Drehzahl aber die Geschwindigkeit stoppte bei 80kmh. Er hat auch voll komische Geräusche gemacht.
Naja ich fuhr dann heim und erzählte dies meinem Freund. Der fuhr das Auto dann auch und meinte da ist ja die Kupplung total kaputt!!!
Wir fuhren dann wieder zu diesem Händler.
Er hat sich das ganze dann auch angeschaut und hat dann das Auto zur Werkstatt gefahren. Dort wird jetzt geschaut was man da machen kann.

Als ich dann an dem 'Abend zuhause war, machte ich mir so meine Gedanken......
Das Auto hat ja erst 90.000km und da ist die Kupplung schon kaputt....

Ich hab dann die Vorbesitzerin ausfindig gemacht und mit ihr telefoniert. Es stellte sich herraus das Sie das Auto wegen dieser kaputten Kupplung verkauft hat. Als Sie es verkauft hat, hatte das Auto circa 89.000km.

Das heißt das Auto fährt jetzt seit mehr als 1000km mit ner total kaputten Kupplung!!!

Muss der Verkäufer eine neue Kupplung reinmachen lassen?

Danke euch im vorraus für eure Antwort

Liebe Grüße Sause

PS: Ich fragte den Verkäufer mehrfach vor Kauf, ob was an dem Auto nicht stimmt, da es doch recht günstig ist.

Re: Auto mit defekter Kupplung gekauft

Verfasst: 11.12.2006, 12:47
von Prince of Denmark
Ei Ei Ei,
das hört sich ja nicht gut an. Was hat der Händler auf die Frage geantwortet, ob was am Auto ist? Steht im Vertrag, dass das Fzg. mangelfrei ist?

Hat denn die Vorbesitzerin das Auto auch genau an diesen Händler verkauft? Dann muss er ja von diesem Mangel gewusst haben. Oder war noch jemand dazwischen, der die 1000 km Unterschied verfahren hat?

Man kann zwar nicht jeden Mangel während einer Probefahrt entdecken, aber speziell dieses Problem wäre wohl schon aufgefallen. Das darf man echt nicht machen, die meisten Gebrauchtwagenhändler hauen einen übers Ohr, wo sie können.

Vielleicht habt ihr ja Glück und es ist was weniger teures und er lässt es reparieren. Ansonsten Fahrzeug zurückgeben. Ich würde aber auf jeden Fall vorher schon mal klären, ob der Händler vom Mangel gewusst haben muss. Wenn ja, sollte die Rücknahme kein Problem darstellen. Reparieren lohnt vermutlich kaum noch.

Und zur Sicherheit würde ich dem Händler auch eine schriftliche Mängelanzeige schicken und je nach dem, auffordern den Mangel beheben zu lassen oder eben das Fahrzeug zurückzunehmen. Wenn er es denn tatsächlich reparieren lässt, auf jeden Fall nochmal einen Check bei einer unabhängigen Werkstatt machen lassen oder Dekra oder TÜV. Viel erfolg.

Verfasst: 11.12.2006, 14:02
von Sause
Hi Du,

danke Dir für Deine Antwort :D

Der Verkäufer sagte mir desöfteren im Gespräch das das Auto einwandfrei ist und ich lang meine Freude daran haben werde.

Er hat ja das Auto schon in der Werkstatt, er kennt dort den Meister recht gut, da Sie dort recht viele Autos hinbringen. Jetzt habe ich natürlich bedenken, das die Kupplung nur rein provisorisch gemacht wird und nicht richtig :(

Deswegen wollte ich ja wissen, ob er eine neue reinmachen muss, wenn es nötig ist. Was auch der Fall ist, da ich mit nem Bekannten geredet habe und der meinte: Bei der Beschreibung geht da eigentlich nichts mehr anderes als ne neue Kupplung.

Wenn der jetzt keine neue mehr reinmachen lässt, kann ich dann vom Kaufvertrag zurücktreten?

Im Vertrag steht nichts von Mängel, bzw. er hat da nichts angekreuzt. Der Vertrag wurde aber vor der ersten Fahrt unterschrieben.

Liebe Grüße Sause

Verfasst: 11.12.2006, 20:20
von Prince of Denmark
Jaja, klar sagt der, dass man lange Freude daran haben werde. Der wird froh sein, dass er das Teil los ist.

Und dann überleg mal, warum wohl bringt er da so viele Autos in diese befreundete Werkstatt.

Du hast vermutlich ein arges Problem, da Du den Kaufvertrag vorab unterschrieben hast. Das ist echt leichtsinnig. Ich würde auf jeden Fall einen Check beim TÜV oder Dekra machen lassen, wenn das Auto wieder zur Verfügung steht. Wenn es immer noch Probleme gibt, sollte man vorsichtshalber schon mal Rücktritt vom Vertrag erklären und dann schleunigst eine Beratung durch einen Anwalt einholen. Erstberatung für ADAC-Mitglieder kostenlos. Rechtschutzversicherung ist auch hilfreich.

Wenn es so ist, dass die Vorbesitzerin das Fahrzeug direkt an den Händler verkauft hat und dieser von den Mängeln wusste und vor Abschluss des Vertrages nicht behoben hat, er dies dem Käufer aber auch auf Nachfrage nicht angezeigt hat, gilt das als arglistig verschwiegen. Sonst würde man so ein Fahrzeug wohl kaum kaufen.

Das würde ich ihm im Zweifel mal unter die Nase reiben. Ob man die Kupplung irgendwie reparieren kann oder ob eine neue fällig wäre, kann ich zwar nicht beurteilen, aber wenn auch nur geringste Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, besser eine vernünftige Rechtsberatung einholen.
Sause hat geschrieben: Der Verkäufer sagte mir desöfteren im Gespräch das das Auto einwandfrei ist und ich lang meine Freude daran haben werde.

Er hat ja das Auto schon in der Werkstatt, er kennt dort den Meister recht gut, da Sie dort recht viele Autos hinbringen.
Im Vertrag steht nichts von Mängel, bzw. er hat da nichts angekreuzt. Der Vertrag wurde aber vor der ersten Fahrt unterschrieben.

Liebe Grüße Sause

Verfasst: 11.12.2006, 21:12
von Erik.Ode
Lies dir mal folgende Zeilen durch. Wenn du dann noch Fragen hast, dann los !!!:wink:


Händler haften ein Jahr für Sachmängel
http://www.kfz-auskunft.de/autoforum/vi ... hrleistung

Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlangen. Des Weiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Verkäufer trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
http://www.kfz-auskunft.de/autoforum/vi ... php?t=2983

Verfasst: 11.12.2006, 21:52
von Prince of Denmark
Servus,

da liegen zwischen Theorie und Praxis aber auch Welten. Ein Bekannter hatte mal ein ähnliches Problem und der hatte sogar noch eine separate Gebrauchtwagengarantie. Als nach einem Monat Probleme mit der Kupplung auftraten, haben sowohl der Händler als auch die Garantie-Firma gesagt, nix ist, das wären Verschleissteile. Trifft auf eine Kupplung ja auch zu.

Die meisten Händler drücken sich aber eh um die Gewährleistung, weil das Fahrzeug angeblich im Auftrag verkauft wird (haha, was ein Brüllwitz) oder durch Zusätze im Vertrag, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird, da Fahrzeug zu alt, zu viele KM usw. Dann wirds als Bastlerfahrzeug verkauft.

Wie auch immer, hier scheint der Händler ja eine Reparatur durchzuführen. Das sollte man sich genau ansehen und auch belegen lassen, was gemacht wurde.
Erik.Ode hat geschrieben:Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlangen.
....
http://www.kfz-auskunft.de/autoforum/vi ... php?t=2983

Verfasst: 11.12.2006, 23:55
von Erik.Ode
Prince of Denmark hat geschrieben:Als nach einem Monat Probleme mit der Kupplung auftraten, haben sowohl der Händler als auch die Garantie-Firma gesagt, nix ist, das wären Verschleissteile.


Aussage: Das heißt das Auto fährt jetzt seit mehr als 1000km mit ner total kaputten Kupplung!!! Es stellte sich herraus das Sie das Auto wegen dieser kaputten Kupplung verkauft hat.

Antwort: Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlangen.
Prince of Denmark hat geschrieben:Die meisten Händler drücken sich aber eh um die Gewährleistung, weil das Fahrzeug angeblich im Auftrag verkauft wird (haha, was ein Brüllwitz) oder durch Zusätze im Vertrag, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wird, da Fahrzeug zu alt, zu viele KM usw.
Unzulässig ist beispielsweise die Zwischenschaltung einer Privatperson, die das Fahrzeug des Unternehmers unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Weiter kann es unzulässig sein, wenn der Verkäufer in den Kaufvertrag aufnimmt "Bastlerfahrzeug", "zur Ausschlachtung" oder "geringe Restlaufzeit", um so die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs bereits als Vertragsbestandteil aufzunehmen, wenn dies objektiv nicht stimmt, da beispielsweise gerade der TÜV neu gemacht wurde. Indiz für eine Umgehung liefert in einem solchen Fall auch der Preis und die Laufleistung.



Eigentliche eindeutig, oder ???

Verfasst: 12.12.2006, 00:17
von Prince of Denmark
Moin,

naja, relativ. Klar, Rechtslage ist zwar zugunsten des Käufers. Aber es wird dann drauf ankommen, wer was beweisen kann und wie kooperativ der Händler dann ist.

Aber ich denke, der/die Käufer/in hat jetzt ein paar gute Argumente in der Hand. Gute Nacht
Erik.Ode hat geschrieben: Antwort: Wichtig ist zunächst, dass der Verkäufer mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlangen.

Eigentliche eindeutig, oder ???

Verfasst: 12.12.2006, 07:14
von Sause
Hallo ihr,

ich danke euch ganz herzlich für eure Antworten und Hilfestellungen. Kann jetzt mit diesen Wissen anders an die ganze Sache rangehen.
Werde euch auf den laufenden halten :D

Liebe Grüße Sause

Verfasst: 12.12.2006, 09:52
von Erik.Ode
Das wird schon ! :wink:
Wenn er merkt, daß du die aktuelle Rechtslage kennst und ggf. mit einem RA "zusammenarbeiten" würdest, dann überlegt er sich seine Argumente ganz genau !

SIE versuchen es halt immer wieder.............

Verfasst: 13.12.2006, 19:47
von Sause
Hallo ihr,

habe heute mein Auto von der Werkstatt abholen können :D

Heute hat mich der Verkäufer angerufen und hat gemeint ich könne das Auto abholen. Er hat auch schon die Rechnung bezahlt.

Es musste eine ganz neue Kupplung rein.

Jetzt fährt mein Auto 1a und ich bin echt glücklich darüber :D

Danke euch bin ich mit mehr Mut an die Sache gegangen!!!

Liebe Grüße Sause

Verfasst: 13.12.2006, 20:55
von Erik.Ode
Prima, und wenn mal wieder Fragen da sein sollten; immer her damit ............. :wink:

Verfasst: 14.12.2006, 09:30
von Prince of Denmark
Na, das ist doch schön, dass es ohne großes Theater abgegangen ist und der Händler keine Zicken gemacht hat. Fürs nächste Mal bist Du ja nun gewappnet: Erst Probefahrt, dann Vertrag, dann zahlen :)
Gute (hoffentlich lange) Fahrt.

dazu habe ich noch mal eine frage

Verfasst: 19.01.2007, 21:18
von Rocco1977
Hallo,

ich habe ein ähnliches problem. habe vor 3 monaten bei einem händler ein fahrzeug gekauft. der kaufvertrag bestand bei mir allerdings aus mehreren seiten. unter anderem war eine checkliste enthalten, wo punkt für punkt abgehakt wurde, was alles vorhanden und in ordnung ist - z.b.

-kupplung
-bremsen
-motor und getriebe
-beleuchtungsanlage
-klimaanlage
...

jetzt die frage:
hat der händler damit die gewährleistung nun doch ausgeschlossen? er kann mir ja jetzt beweisen, dass der mangel bei kauf des fahrzeugs nicht vorgelegen hat.

bei mir ist der zahnriemen gerissen - schaden 2800,- EUR

oder haftt der händler immer? versteckte mängel - offene mängel?

@Erik.Ode: du hast hier schon viel zu diesem thema geschrieben - über eine antwort würde ich mich sehr freuen

gruß marco
und vielen dank!

Verfasst: 19.01.2007, 21:33
von Prince of Denmark
Moin,
ohne Erik Ode vorgreifen zu wollen ... ich würde mal annehmen, dass Zahnriemen in dem Fall als klassisches Verschleissteil gilt. Da muss man selbst drauf achten. Dafür gibt es ja auch Empfehlungen der Hersteller, Austauschintervall nach soundsoviel KM oder in Jahren. Man kann zwar im Rahmen dieser Checklisten eine Sichtprüfung machen, aber wann was kaputt geht, hängt ja auch vom eigenen Fahrverhalten ab.

Bei meinem letzten Wagen war z. B. am Motor ein Werkstatt-Aufkleber, wann der Zahnriemen zuletzt gewechselt wurde. Heisst für mich, erstmal keine Sorgen machen, aber nächstes Jahr mal in der werkstatt vorführen und da die Experten mal gucken lassen, ob die Grenze schon erreicht ist.

Meist liegen die Wechselintervalle so bei 80-100000 KM. Wenn Du ein Fahrzeug gekauft hast mit einem Kilometerstand in dieser Region, hättest Du leider vorher reagieren müssen.

Letztlich sagen diese Checklisten und Übergabeprotokolle aber auch nur aus, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe im Zustand X war. Das kann eine Stunde später auch schon ganz anders aussehen. Erst recht 3 Monate später. Hat der Händler denn im Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen z. B. weil er nur Vermittler ist?

Meiner Meinung nach fällt ein Zahnriemen nicht unter die Gewährleistung. Aber da werden sich sicher noch Experten melden, die das genauer beurteilen können.

Wenn Du ein Fahrzeug kaufst und nach 3 Monaten feststellst, dass das Profil auf den Reifen zu gering ist, fällt das ja auch nicht unter die Gewährleistung. Schau doch nochmal in den Vertrag und trag hier mal nach, was im Vertrag zur Gewährleistung steht und ob evtl. Angaben zum letzen ZR-Wechsel enthalten sind und welchen KM-Stand das Fahrzeug bei Übergabe hatte usw.