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Fahrten zum TÜV

Verfasst: 24.07.2004, 13:11
von TC
Hallo ,

ich hab am Montag nen Termin beim TÜV mit meinem Fahrzeug.
Es ist z.Z. nicht angemeldet.
Die TÜV Station ist etwa 3 Kilometer von mir entfernt.
Da die meisten Versicherungen für Kurzkennzeichen sofort 100 € kassieren dachte ich mir das Stück ohne Kennzeichen zu fahren , da ich mal gehört habe das Fahrten zum TÜV ohne Kennzeichen gestattet sind.
Ist dies noch korrekt , oder hat man mir da einen Bären aufgebunden?

2. Frage:

Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um einen Oldtimer.
Ich habe auf den Vordersitzen nur Bauchgurte, und hinten keine.
Muß ich die nachrüsten , oder erkennt der TÜV die Bauchgurte so an?
Ebenso hat mein KFZ serienmäßig keine Warnblinkanlage, muß ich diese auch nachrüsten?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten.

Fahrten zum TÜV

Verfasst: 26.07.2004, 17:20
von Gast
zu Frage 1: das war ein Bär.

Fahrten mit stillgelegten Fahrzeugen sind nicht möglich.
Wenn, dann nur im Rahmen des Zulassungsverfahren innerhalb der Regelung nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO (bitte nachlesen) mit ungestempelt angebrachten Kennzeichen.
Hierbei ist allerdings vorab von der Kfz-Zulassungsbehörde ein Kennzeichen zuzuteilen und der entsprechende Passus darf auf der Versicherungsbestätigung nicht gestrichen sein.

Verfasst: 26.07.2004, 17:28
von TC
So , war heute beim TÜV.
Hab mir sicherheitshlaber Überführungskennzeichen besorgt.
Und wie ich feststellen muß , hab ich die auch gebraucht ;)

An meinem Fahrzeug wurden nur die fehlende Warnblinkanlage bemängelt.
Die Bauchgurte waren kein Problem.

Trotzdem besten Dank für die Antwort.

MfG