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Rotlicht mit Unfall

Verfasst: 18.11.2006, 20:59
von petilein
Hatte einen Unfall an einer Ampelkreuzung. Ich fuhr bei gelb an die Ampel ran und auf Höhe der Ampel schaltete diese auf rot um. Zum Bremsen war es zu spät und ich stieß mit der Linksabbiegerin zusammen.
Diese hat keinen grünen Pfeil, sondern fährt bei grün in die Kreuzung ein und muß den Gegenverkehr durchlassen.
Ich wurde leicht verletzt, Schaden am Auto ca. 16.000 Euro.
Sie und 3 Insassen leicht verletzt, Schaden am Auto ca. 5000 Euro.
Dummerweise habe ich am Unfallort das Rotlicht zu Protokoll gegeben, ich war nicht im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte.

Meine Fragen:

1. Gilt unter einer Sekunde rot als grob fahrlässig?
2. Wenn ja, was blüht mir dann noch außer Bußgeld, Fahrverbot?
3. Da beide Beteiligte Schuld haben, müßten doch die jeweiligen Haft-
pflichtversicherungen die Schäden übernehmen, oder?

Zu allem Elend habe ich auch keine Verkehrsrechtsschutzversicherung, d. h. alle Anwalts- und Gerichtskosten sind von mir zu tragen.

Re: Rotlicht mit Unfall

Verfasst: 18.11.2006, 22:27
von Erik.Ode
petilein hat geschrieben:Sie und 3 Insassen leicht verletzt,
Ich rate dir dringend einen Rechtsanwalt aufzusuchen !!!!!!!
Solltest du als Unfallverursacher geführt werden, dann wird gegen dich wegen einer fahrlässigen Körperverletzung ermittelt.
Dieses hätte die Polizei dir auch mitteilen müssen ( Belehrung ).