Welche Hochstufung bei einem Verischerungsfall?
Verfasst: 15.11.2006, 18:18
Hallo,
ich hatte dieses Jahr einen von mir verursachten Schaden in Höhe von 750,-- Euro. Jetzt rief mich mein Vers.-Vertreter an, wenn ich das zahle,
werde ich nächstes Jahr nicht hochgestuft. Von 70 % auf 140%? Stimmt das, ist das wirklich gleich das doppelte?
Danke
ich hatte dieses Jahr einen von mir verursachten Schaden in Höhe von 750,-- Euro. Jetzt rief mich mein Vers.-Vertreter an, wenn ich das zahle,
werde ich nächstes Jahr nicht hochgestuft. Von 70 % auf 140%? Stimmt das, ist das wirklich gleich das doppelte?
Danke