Gewährleistung verweigern??
Verfasst: 13.11.2006, 17:13
Hallo,
wir haben vor ca. 4 Wochen ein Auto gekauft. Nun hat sich herausgestellt, dass das Getriebe einen Schaden hat.
Als wir das Auto vor 4Wochen Probegefahren sind haben wir eine schleifendes Geräusch angemahnt. Der Händler meinte das wären die Winterreifen, die so komisch Geräusche machen. Wir haben das natürlich geglaubt. Das Auto wurde somit mängelfrei an uns verkauft.
Heute, nach 4 Wochen sagte uns die Vetrtragswerkstatt, bei der wir das Geräusch haben untersuchen lassen, dass das Getriebe kaputt sei.
Nun ja, aber jetzt kommt der eigentliche Teil. Der Händler der uns das Auto verkauft hat, hat uns eine Gebrauchtwagengarantie gegeben. Diese hätte auch den Getriebeschaden übernommen, hätten wir nicht erwähnt das das Geräusch schon bei der Probefahrt zu hören war. Die Versicherung verweigert nun den Getriebeschaden zu übernehmen und verweist auf den Händler. Der aber will davon nichts hören und meint wir sollen ihm das Auto wieder zurückgeben und das wir unser Geld abzüglich der gefahrenen Kilometer zurückbekommen. Damit es noch komplizierter wird, wir haben in der Zwischenzeit, auf der Suche nach diesem Schleifgeräusch, alle Keilrippenrollen tauschen lassen, die uns auch 180 Euro gekostet haben. Mal die Zeit nicht mitgerechnet, die wir wegen dem Schaden aufgebracht haben. Wer übernimmt die Kosten für das Anmelden und Abmelden? Wir sind völlig irritiert und wissen gerade garnicht wie wir uns verhalten sollen? Kann jemand einen Tip geben?
Muss der Händler den Getriebeschaden zahlen, wenn die Versicherung nicht übernimmt?
Für den fall das wir das Auto zurückgeben, was können wir dem Händler in Rechnung stellen? (An und Abmelden des Autos, bereits getätigte Reperaturen, Hinfahrt zum Händler, Arbeitsausfall????)
Vielen Dank im voraus!
dam72
wir haben vor ca. 4 Wochen ein Auto gekauft. Nun hat sich herausgestellt, dass das Getriebe einen Schaden hat.
Als wir das Auto vor 4Wochen Probegefahren sind haben wir eine schleifendes Geräusch angemahnt. Der Händler meinte das wären die Winterreifen, die so komisch Geräusche machen. Wir haben das natürlich geglaubt. Das Auto wurde somit mängelfrei an uns verkauft.
Heute, nach 4 Wochen sagte uns die Vetrtragswerkstatt, bei der wir das Geräusch haben untersuchen lassen, dass das Getriebe kaputt sei.
Nun ja, aber jetzt kommt der eigentliche Teil. Der Händler der uns das Auto verkauft hat, hat uns eine Gebrauchtwagengarantie gegeben. Diese hätte auch den Getriebeschaden übernommen, hätten wir nicht erwähnt das das Geräusch schon bei der Probefahrt zu hören war. Die Versicherung verweigert nun den Getriebeschaden zu übernehmen und verweist auf den Händler. Der aber will davon nichts hören und meint wir sollen ihm das Auto wieder zurückgeben und das wir unser Geld abzüglich der gefahrenen Kilometer zurückbekommen. Damit es noch komplizierter wird, wir haben in der Zwischenzeit, auf der Suche nach diesem Schleifgeräusch, alle Keilrippenrollen tauschen lassen, die uns auch 180 Euro gekostet haben. Mal die Zeit nicht mitgerechnet, die wir wegen dem Schaden aufgebracht haben. Wer übernimmt die Kosten für das Anmelden und Abmelden? Wir sind völlig irritiert und wissen gerade garnicht wie wir uns verhalten sollen? Kann jemand einen Tip geben?
Muss der Händler den Getriebeschaden zahlen, wenn die Versicherung nicht übernimmt?
Für den fall das wir das Auto zurückgeben, was können wir dem Händler in Rechnung stellen? (An und Abmelden des Autos, bereits getätigte Reperaturen, Hinfahrt zum Händler, Arbeitsausfall????)
Vielen Dank im voraus!
dam72