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Frage: Versicherung bei Fahranfängern

Verfasst: 23.10.2006, 18:35
von hajj0
Hi,

ich hab mal ne Frage bzgl. KFZ-Versicherungen bei Fahranfängern.

Die meisten kennen sicherlich diese Regelung in Versicherungsunterlagen, dass das versicherte Fahrzeug nur von Personen über 23 Jahren gefahren werden darf.

Damit soll vermutlich sicher gestellt werden dass keine 18/19 jährigen Fahranfänger damit fahren weil für diese die Versicherungsbeiträge höher wären.


Wenn nun ein 18 jähriger Fahranfänger mit einem Auto z.B. seiner Eltern fährt, und dessen Versicherung eine solche Klausel beinhaltet, was hat das dann für Auswirkungen auf den Versicherungsschutz ?

Was könnte da im Falle eines Unfalls eintreten?

Wäre es rechtens wenn die Versicherung eine Zahlung verweigern würde indem sie auf diese Klausel verweist?

Mir wird das nicht so ganz klar. Im ersten Augenblick scheint die Regelung ja offensichtlich, aber wie viel Bestand könnte diese Regelung vor Gericht haben?

Schließlich wird nicht der Fahrer versichert, sondern das Auto.

Im Umkehrschluss würde das bedeuten, der Versicherungsschutz würde für 18 jährige wegfallen. Allerdings bedeutet dies, das Auto wäre ohne (Haftpflicht-)versicherung im Straßenverkehr unterwegs, was jedoch nicht erlaubt ist. Daher erscheint mir das etwas schleierhaft, dass die Versicherung einfach so den Versicherungsschutz absprechen kann.

Was könnte konkret passieren im Falle eines Unfalls?

Das einzige was ich mir vorstellen könnte, wäre dass die Versicherung die Prämien und den Beitragssatz nach oben schraubt, praktisch als "Strafe" dafür dass man den höheren Beitrag aufgrund des Fahranfängers nicht angemeldet hat. Im schlimmsten Falle müsste man vielleicht die Beiträge nachzahlen (seit der Fahranfänger damit unterwegs ist).


Wie realistisch ist jedoch die Möglichkeit, dass die Versicherung im Ernstfall die Zahlung verweigern würde ?

Verfasst: 24.10.2006, 10:14
von Melli
die versicherung wird im schlimmsten fall den schaden des anspruchsstellers regulieren und dann regress nehmen, also die kohle bei dir wiederholen.
je nach art des schadens kann es sein, dass nur die höhere prämie rückwirkend nacherhoben wird.
kommt auf fall und versicherer drauf an...dieses risiko würde ich aber nicht eingehen...