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Minderung bei sehr langer Reparaturdauer?

Verfasst: 18.10.2006, 11:00
von mcbain
Erstmal hallo an alle Mitglieder des Forums!
Ich lese hier schon öfter mit, dies ist aber mein erster eigener Beitrag.

Ich habe mich nämlich schon ausgiebig durch die Rechtsthemen zu Werkstätten gewühlt aber zu meiner Art von Problem habe ich nichts gefunden.
Vielleicht kann mir doch noch jemand weiterhelfen:

Meine Großeltern (beide 86 Jahre) haben Ihr einziges Auto zur TÜV Vorbereitung zu Ihrer langjährigen Peugeot-Vertragswerkstatt gebracht.
Der Wagen wurde in der Werkstatt dann wohl durchgecheckt und festgestellt, dass eine Gelenkwelle zum Bestehen der TÜV-Prüfung ausgetauscht werden muss. Diese war nicht vorrätig und das Werk in Frankreich hatte Lieferschwierigkeiten.
Das Auto war deswegen knapp 6 Wochen in der Werkstatt.

Jetzt meine Frage: Kann man da - wenn es nicht auf Kulanz sowieso gemacht wird - rechtlich eine Minderung oder Nutzungsausfall geltend machen?
Mit der alten Gelenkwelle hätte man ja immernoch fahren können - doch das Fahrzeug stand die ganze Zeit demontiert in der Werkstatt.

Vielen Dank für Eure Bemühungen,
Martin

Re: Minderung bei sehr langer Reparaturdauer?

Verfasst: 18.10.2006, 12:11
von Erik.Ode
mcbain hat geschrieben:Jetzt meine Frage: Kann man da - wenn es nicht auf Kulanz sowieso gemacht wird - rechtlich eine Minderung oder Nutzungsausfall geltend machen?
Das kann ich mir nicht vorstellen. Ihr (deine Großeltern ) seid rechtlich einen Vertrag eingegangen.
Das Auto sollte zur HU vorgestellt werden, eine Reparatur stand dafür an und ihr habt nicht widersprochen.
Die Lieferverzögerung kann dem Autohaus nicht angelastet werden. Die Vertragsbedingungen richten sich nach den AGB des Autohauses. Dort wird sicherlich ein Passus zum Thema Lieferzeiten für Ersatzteile etc. drin stehen.
Schau dir mal den Auftrag an. Der ist sicherlich schriftlich fixiert und hat ggf. auf der Rückseite die AGB ( Allgemeine Geschäftsbedingungen ).

P.S. Die Gelenkwelle ist ein sicherheitsrelevantes Teil vom Fahrzeug. Ich glaube nicht, daß die Werkstatt euch damit hätte fahren lassen. Diese Verantwortung hätte niemand übernommen. In solchen Fällen hat der Werkstattmeister auch eine Garantenstellung und schützt damit deine Großeltern und alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Die lange Standzeit ist zwar ärgerlich, aber ein schwerer Verkehrsunfall wäre wohl schlimmer, oder ???

Verfasst: 18.10.2006, 19:31
von mcbain
Oh ja, ich denke du hast recht - jetzt sehe ich die Sache mit anderen Augen.

Vielen Dank für Deine schnelle und ausführliche Antwort.

Verfasst: 19.10.2006, 00:42
von Erik.Ode
Gern geschehen und allzeit "Gute fahrt" !!