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Anzeige wegen Stinkefinger
Verfasst: 21.07.2004, 09:53
von Stellina
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage:
Heute morgen wurde ich nach Ausfahrt aus einer Straße und beim Bergauffahren von dem Autofahrer hinter mir total bedrängt. D. h. er ist mir ganz dicht aufgefahren und hat gelacht (ich wäre wegen ihm fast in Graben gefahren) (hätte ich gebremst, wäre er auf mich draufgefahren). Später hat er mich dann überholt und rumgeflucht und mit den Händen rumgefuchtelt. Später habe ich ihm dann den Stinkefinger gezeigt.
Könnte er mich jetzt anzeigen? Könnte ich ihn anzeigen?
Wir haben beide keine Zeugen, wir waren die einzigsten zwei Autos.
Wie soll ich mich im Falle einer Anzeige verhalten? Soll ich alles abstreiten oder die Wahrheit sagen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.....
Ciao
Verfasst: 21.07.2004, 13:30
von Uwe
Hallo Stellina !
Also er könnte Dich wegen Beleidigung anzeigen; Du könntest ihn evtl. wegen Nötigung anzeigen.
Ob dabei natürlich etwas bei raus kommt ist fraglich.
Außer ner Menge Lauferei und Schreiberei natürlich.
Sicher soll man sich nicht alles gefallen lassen, und was dieser tolle
Autofahrer da gemacht und warum wird wohl sein Geheimnis bleiben.
Wenn er Dich nun anzeigt wirst Du es mitbekommen, wenn die schriftliche
Aufforderung zur Aussage von der Polizei bei Dir ankommt, bzw. die
Vorldung zur Vernehmung.
Ob Du dann die Wahrheit sagts ist Deine Entscheidung. Aber ich hoffe es doch
In dem Fall kannst Du dann immer noch Gegenanzeige erstatten.
Also mein persönlicher Rat: Vergessen und nicht länger ärgern !!
Gruß Uwe
Verfasst: 22.07.2004, 15:33
von Bernd
Hallo Stellina!
Ich rate Dir auch nicht weiter darauf einzugehen.
Das mit dem Stinkefinger finde ich gut - das Verhalten des Fahrers hinter Dir war wirklich bloed ... (Und er hat sich bestimmt darueber geargert)
Es waere natuerlich gut, wenn Du es schaffen koenntest Dich von solchen Draenglern erst garnicht aus der Ruhe zu bringen lassen - sondern sie ganz gelassen zu ignorieren ...
liebe Gruesse,
Bernd
Verfasst: 22.07.2004, 19:08
von Gast
Bernd hat geschrieben:Hallo Stellina!
Das mit dem Stinkefinger finde ich gut - das Verhalten des Fahrers hinter Dir war wirklich bloed ... (Und er hat sich bestimmt darueber geargert)
liebe Gruesse,
Bernd
Wie kann man das gutheissen wenn einer im Verkehr dem Stinkefinger gezeigt wird, ist ebenso blöd wie dichtes Auffahren etc.

Stinkefinger zeigen ist keine Straftat
Verfasst: 23.07.2004, 01:31
von tom
@all,
folgenden Artikel habe ich in der Autobild gelesen:
Nun ist es amtlich: der „Stinkefinger“ im Straßenverkehr ist von Amts wegen keine Straftat mehr. Siehe beiliegendes Schreiben der Staatsanwaltschaft Münschen. Als ich am 8. Januar 2004 auf der dreispurigen A 95 war, fuhr vor mir ein Pkw stur links. Die beiden rechten Fahrstreifen waren frei. Unter Einhaltung des Mindestabstands forderte ich den Fahrer per Lichthupe auf, die Spur zu räumen. Dieses tat er auch – und streckte mir dann den Mittelfinger entgegen. Armes Deutschland!
- Urteil:
Sehr geehrter Herr xxxxx,
Ihre Strafanzeige habe ich mit Verfügung vom 23.04.04 bezüglich der oben genannten Beschuldigten mangels öffentlichen Interesses keine Folgen gegeben (§§ 274, 376 Strafprozessordnung).
Bei den von d. Antragsteller(in) geschilderten Sachverhalt kommt nur ein Privatklagedelikt in Betracht (§ 374 Strafprozessordnung). Die öffentliche Klage wird in diesem Fällen von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt (§376 Strafprozessordung). Da der Rechtsfrieden über den Landkreis d. Verletzten hinaus nicht gestört ist und die Strafverfolgung kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit darstellt, ist im vorliegenden Fall eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft nicht geboten.
Die beleidigende Geste ist bei Streitigkeiten unter Verkehrsteilnehmern gewesen.
Es steht der Antragsteller(in) frei, durch Erhebung einer Privatklage (§381 Strafprozessordnung) vor dem zuständigen Amtsgericht die beantragte Bestrafung selbst zu bewirken. Erfolgsaussichten einer Privatklage, die im vorliegenden Fall auch zumutbar ist, sowie etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.
@ Stellina,
auf Deutsch gesagt, du musst dir wegen dem Finger keine großen Sorgen machen.

Verfasst: 23.07.2004, 10:22
von Eismann
@Tom
Warum muss man sich da keine Sorgen machen? Nur weil die Staatsanwaltschaft kein Interesse daran hat, heisst das noch lange nicht, dass Zivilrechtlich kein Prozess entstehen kann, wenn jemand eine Anzeige wegen Beleidigung erhebt.
Das bedeutet dann halt nur das es maximal eine Geldstrafe geben kann....
Verfasst: 23.07.2004, 10:51
von Gast
Na da würde ich mich auf die "Autobild" auch nicht unbedingt verlassen.
Dies dürfte eine Einzelfallentscheidung eines einzelnen Gerichts sein.
Und das hat nicht viel zu bedeuten (es sei denn Oberlandesgericht pp)
Das kann von einem anderen Gericht oder Staatsanwaltschaft wieder
ganz anders gesehen werden und auch geahndet werden.
Uwe
Verfasst: 23.07.2004, 11:02
von tom
@Eismann
ich finde es auch nicht besonders gut, wenn man sich im Straßenverkehr mit solchen Gesten begrüßt. Nur in manchen fällen kann’s schon mal passieren.
Nur die Schlaumeier, die wegen jeder Kleinigkeit gleich zum Rechtsanwalt rennen und einen anderen in die Pfanne hauen wollen sind auch nicht viel besser.
Als betroffener würde ich mir nicht den Ärger und Frust auferlegen wegen so etwas zu Klagen. Nur um den anderen eins auszuwischen, zumal es ja sehr zweifelhaft ist ob überhaupt etwas dabei herauskommt, wenn Aussage gegen Aussage steht und es keine Zeugen gibt.
Abhaken und vergessen

Verfasst: 23.07.2004, 12:45
von Stellina

Vielen Dank an euch alle für die zahlreichen Antworten.
Gruß Stellina
Verfasst: 07.04.2005, 19:56
von done
Hallo heute ist mir auch was blödes passiert, auf jedenfall fahr ich mit nem kumpel und ner freundin in einen kreisverkehr ein und plötzlich will einer (glaub der war türke) in den kreisverkehr reinfahren obwohl er uns gesehen hat, dann hat mein kumpel halt gehupt und der türke hat mit seinen händen rumgefuchtelt und hat so getan als ob wir schuld wären. Dann sind wir halt weiter gefahren und ich habe aus wut darüber halt zum beifahrerfenster den mittelfinger rausgestreckt. Dann kamen wir an eine Ampel und er war hinter uns, auf jedenfall als die ampel rot war ist der türke ausgestiegen und zum auto gelaufen und mich aufgefordert auszusteigen sonst , jetzt wörtlich, sonst haut er mir eine in die fresse. Mein kumpel hat davor schon alle türen versperrt gehabt und ich bin nicht raus. Dann hat der türke halt gesagt dass er mich anzeigt wenn ich nicht rauskomme. Und das haben dann auch mein kumpel und die freundin gehört.
Was kann mir jetzt passieren??? Muss ich da viel zahlen wenn ich ne anzeige bekomme bzw. mein kumpel weil er ist ja mit seinem auto gefahren???
Ich bitte um eine antwort
Stinkefinger
Verfasst: 09.04.2005, 18:49
von ulliB
Hallo ,
du mußt dir nur den o. g. Beitrag v. 12.3.2004 v. Tom Administrator
durchlesen, dann weißt du Bescheid.
Es wird auch bei dir alles gut gehen.
Gruß
Ullib