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Alufelgen nach Verkauf ummelden

Verfasst: 04.10.2006, 19:16
von Harald72
Hallo,

heute wurde ich drauf hingewiesen, das beim Verkauf eines PKW's die eintragungspflichtige Sonderausstattung (wie die ALUFELGEN) auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden muss.

Was heisst das im Klartext für mich als Verkäufer?
Muss ich das umschreiben lassen?
Wo muss ich da hin?
Was muss ich mitnehmen?
Was kostet das?


LG
Harald

Verfasst: 10.10.2006, 10:51
von dieschmi
Hallo,

Was heisst das im Klartext für mich als Verkäufer? - NICHTS
Muss ich das umschreiben lassen? - NEIN
Wo muss ich da hin? - NIRGENDS
Was muss ich mitnehmen? - NICHTS
Was kostet das? - NICHTS

Durch die "Ummeldung" des Fahrzeuges nach dem Kauf durch den Käufer werden bereits "eingetragene" Bauteile automatisch "umgeschrieben". Genauer gesagt, diese Eintragungen beziehen sich a.d. Fahrzeug und nicht a.d. augenblicklichen Eingentümer / Halter.