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Kauf beim Händler, aber "im Kundenauftrag"

Verfasst: 15.09.2006, 20:22
von Prince of Denmark
Moin moin

mal angenommen, ich kaufe ein Gebrauchtfahrzeug beim Händler, der laut Vertrag aber nur als Vermittler auftritt und als originalen Verkäufer eine Privatperson nennt. Und weiter angenommen, es kommt später raus, dass der private Verkäufer das Fahrzeug normal an den Händler verkauft hat und gar nichts davon weiss, dass das Fahrzeug in seinem Auftrag weiterverkauft wurde (also Händler sich ggf. vor der Sachmängelhaftung drücken wollte), kann ich dann dem Händler gegenüber ohne weiteres den Rücktritt vom Vertrag erklären? Gibt es da auch eine Verjährungsfrist?

Hab schon die Suche hier benutzt und auch beim ADAC geschaut, habe aber leider nichts eindeutiges gefunden. Danke für ein paar Tipps.

Verfasst: 16.09.2006, 02:59
von Erik.Ode
URTEIL: VERKäUFER DARF SICH NICHT UM SACHMäNGELHAFTUNG DRüCKEN

(ADAC 03.07.2003) Schwarze Schafe unter den Gebrauchtwagenhändlern werden es in Zukunft schwer haben. Das Amtsgericht Bonn (Az.: 7 C 19/03; "ADAJUR" Dokument Nr. 54089) hat im Rahmen eines vom ADAC begleiteten Musterprozesses mit seiner noch nicht rechtskräftigen Entscheidung vom 4. Juni 2003 ein Signal gegen die unzulässigen Machenschaften eines Gebrauchtwagenhändlers gesetzt. Der Händler hatte versucht, den Wagen über eine vorgeschaltete Privatperson zu verkaufen, um so die Sachmängelhaftung zu umgehen. Im Gegensatz zum Unternehmer kann eine Privatperson nämlich die Sachmängelhaftung durch den Zusatz im Vertrag "das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft" ausschließen.

Der Kläger hatte sich aufgrund des Internetangebotes eines Gebrauchtwagen-händlers zum Kauf des Fahrzeugs entschlossen. Im Kaufvertrag tauchte dann aber nicht mehr der Händler, sondern eine Privatperson als Verkäufer auf. Nach dem Kauf stellte der Käufer fest, dass das Fahrzeug bereits einen Totalschaden hatte und dass am Tacho manipuliert worden war. Daraufhin verklagte er den Gebrauchtwagenhändler und nicht den im Kaufvertrag benannten privaten Verkäufer auf Rücknahme des Fahrzeugs und Schadenersatz. Die Richterin entschied, dass die Klage gegen den "richtigen" Verkäufer erhoben wurde und gab der Klage statt. Begründet wird die Entscheidung mit der Tatsache, dass im Internetausdruck der Händler als Kontaktadresse genannt war und damit bereits suggeriert wird, eine professionelle Autovertriebsfirma verkaufe das Fahrzeug. Außerdem konnte eine Ankaufsquittung vorgelegt werden, die den Händler als vorherigen Käufer des Fahrzeugs auswies. Schließlich ergab sich aus einer Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung (AU), dass der Händler die AU in Auftrag gegeben hatte. Alle diese Umstände ließen für die Richterin nur den Schluss zu, dass der Händler der Verkäufer des Fahrzeugs ist.

Der ADAC begrüßt die verbraucherfreundliche Entscheidung, da klargestellt wird, dass der Händler, auch wenn er eine Privatperson als Verkäufer vorschiebt und nicht im Kaufvertrag steht, der Klagegegner ist.


Quelle: ADAC

http://www.weltzeituhr.com/reise/urteil ... ufer.shtml

Verfasst: 16.09.2006, 05:56
von Prince of Denmark
Ahoi, vielen Dank für die schnelle Antwort zu später Stunde. Das ganze hat jetzt aber eine etwas kuriose Wendung genommen. Ein weiterer Blick in den Kaufvertrag hat gezeigt, dass der Händler beim Ausfüllen wohl etwas verwechselt hat. Da steht jetzt eben, dass der Händler der eigentliche verkäufer ist und die Privatperson der Vermittler. Also genau falsch herum. Ich glaube, ich werde mal so eine Erstberatung durch einen ADAC-Vertragsanwalt in Anspruch nehmen, um mal auszuloten, wer jetzt wirklich für was zuständig ist. Das mit der Verwechslung der Parteien im Vertrag ist wohl schon ein offensichtlicher Irrtum, aber vielleicht ja zugunsten des Käufers. Mal schauen. Vielen Dank!

Verfasst: 16.09.2006, 11:34
von Erik.Ode
Jo, melde hier bitte mal das Ergebnis !

Verfasst: 23.09.2006, 18:09
von Prince of Denmark
Moin Moin

hatte grad ein interessantes Gespräch mit dem Vorbesitzer. Der war völlig verdutzt, denn er hat den Wagen bereits im Januar an den Händler verkauft gegen Bargeld und mit Kaufvertrag, was er gern nachweist. Ich hab das Fahrzeug im July gekauft, als "Neuzugang". Das Fahrzeug stand da also wohl ein halbes Jahr und zwar mit dem Händler aus Eigentümer. Da hat doch wohl jemand versucht, sich vor der Sachmängelhaftung zu drücken ... böser Händler, böse.
Da ruf ich doch montag mal an und frag ihn, wie wir dann die Rückabwicklung machen. Unglaublich. Ich glaub zwar schon lange nicht mehr an das Gute im Menschen, aber sowas erstaunt mich doch. Schliesslich muss doch der Händler auch damit rechnen, dass man sich evtl. mit dem Vorbesitzer austauscht und sowas dann rauskommt. Böser Händler.

Die kostenlose Erstberatung durch den ADAC-Vertragsanwalt hatte mir auch geraten, zunächst mit dem Vorbesitzer zu klären, wie sein Vertragsverhältnis zum Händler ist. Die Verwechslung der Parteien im Vertrag allein würde mir wohl nichts nutzen, da der Irrtum offensichtlich ist. Aber ich hab ja inzwischen bessere Argumente.


Vielen Dank an Erik Ode für den Hinweis ADAJUR. Hab ich so leider nicht selbst gefunden. Aber trifft genau ins schwarze.

Verfasst: 24.09.2006, 18:30
von Erik.Ode
:lol: :lol: :lol:

Verfasst: 11.10.2006, 20:06
von Prince of Denmark
Ahoi

und noch ein Nachtrag. Autokauf Teil 3, jetzt wirds lustich. Nun behaupten sowohl Händler als auch Vorbesitzer, dass der jeweils andere zum Zeitpunkt des Verkaufs der Eigentümer des Fahrzeugs war. Und beide meinen, sie hätten Beweise und der andere sei der Bösewicht.

Ja, ich denke, dass kann dann vielleicht am besten die Polizei aufklären. Ich glaub, die drehen beide etwas am Rad. Oder an den Papieren. Jep, die Welt ist schlecht.

Erik.Ode hat geschrieben::lol: :lol: :lol:

Verfasst: 11.10.2006, 22:25
von Erik.Ode
Sachen gibbet, die gibbet gar nich....................... :wink: