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Alkohol am Steuer

Verfasst: 19.07.2004, 13:15
von Gast
Folgendes ist mir passiert:

Habe mit Schachkollegen gezockt und ca 5 Pils und 2 Weizen getrunken. Zeitraum von 21:00 bis kurz vor 02:00 Nachts. Letztes Bier war um ca. 1.15 Uhr getrunken. Bin dann ein paar Meter gefahren und mir wurde schlecht und musste dringend aufs Wc, so dass ich auf einer Schnellstrasse auf dem Seitenstreifen geparkt habe. Nach dem ich mein Geschäft erledigt habe bin ich nicht weitergefahren, sondern bin im parkendem Auto eingeschlafen. Später ca. 45 min später hat die Polizei mich geweckt und ein Atemalkohltest gemacht. 1,6 Promille und haben mich gleich zur Wache genommen und mir Blut abgenommen. Da ich Ersttäter bin und so ein Mist nieweider machen werde, welche Strafen drohen mir? Wird mir es sog. positiv angesehen, dass ich nicht weitergefahre bin?

Über eine Info würde ich mich freuen?

Verfasst: 19.07.2004, 22:38
von Gast
Mit dem Ergebnis bist Du im Bereich der -absoluten Fahruntuechtigkeit.
Also weit im Bereich der Straftat.
Und wie Du ja sicher schon bemerkt hast, hat die Polizei Deinen Fuehrerschein einbehalten. zur Vorbereitung der Einziehung wie es so schoen heisst.

Also ganz grob kann man sagen

Fuehrerschein fuer ca. 1 Jahr weg

ca. 1 Monatsverdienst netto als Strafe

plus weiterentstehende Kosten fuer Blutentnahme, Untersuchung pp.


Etwas positives wird man Dir sicher nicht zu Gute halten.
Was denn auch ? Das Du volltrunken eingeschlafen bist, nachdem Du gefahren bist ?

Wenn ueber 1,6 Promille (wird ja die Blutprobe zeigen) dann darfst Du auch noch zum sog. Idiotentest (sprich MPU) ! Das kostet Dich beim ersten Versuch ca. 200 Euro. Bei jedem weiteren Versuch verdoppelt es sich dann. Und die meisten scheitern beim ersten Versuch.


Gruss U w e

Verfasst: 19.07.2004, 22:57
von Gast
Anonymous hat geschrieben:Mit dem Ergebnis bist Du im Bereich der -absoluten Fahruntuechtigkeit.
Also weit im Bereich der Straftat.
Und wie Du ja sicher schon bemerkt hast, hat die Polizei Deinen Fuehrerschein einbehalten. zur Vorbereitung der Einziehung wie es so schoen heisst.

Also ganz grob kann man sagen

Fuehrerschein fuer ca. 1 Jahr weg

ca. 1 Monatsverdienst netto als Strafe

plus weiterentstehende Kosten fuer Blutentnahme, Untersuchung pp.


Etwas positives wird man Dir sicher nicht zu Gute halten.
Was denn auch ? Das Du volltrunken eingeschlafen bist, nachdem Du gefahren bist ?

Wenn ueber 1,6 Promille (wird ja die Blutprobe zeigen) dann darfst Du auch noch zum sog. Idiotentest (sprich MPU) ! Das kostet Dich beim ersten Versuch ca. 200 Euro. Bei jedem weiteren Versuch verdoppelt es sich dann. Und die meisten scheitern beim ersten Versuch.


Gruss U w e
ok danke, besteht die Gefahr das ich vorbestraft werde?

Verfasst: 21.07.2004, 13:32
von Uwe
Ja, die Gefahr besteht sogar ernsthaft.

Eine Eintragung ins Bundeszentralregister (oder auch Führungszeugnis genannt) ist Dir im Falle einer Verurteilung so gut wie sicher.


Uwe

Verfasst: 21.07.2004, 15:39
von Gast
Uwe hat geschrieben:Ja, die Gefahr besteht sogar ernsthaft.

Eine Eintragung ins Bundeszentralregister (oder auch Führungszeugnis genannt) ist Dir im Falle einer Verurteilung so gut wie sicher.


Uwe
Aber doch nur wenn man für 90 Tagessätze verurteil wird.

Verfasst: 21.07.2004, 16:23
von Gast
Vorbestraft im umgangssprachlichen Sinn ist man nach einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe; bei Jugendstrafen entsprechend bis zu zwei Jahren, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt werden und es sich um die erste Straftat handelt. Der umgangsprachliche Sinn ergibt sich daraus, dass eine Strafe bis 90 Tagessätzen nicht im Führungszeugnis eingetragen wird. Das Führungszeugnis wird zum Beispiel bei der Führerscheinprüfung oder beim künftigen Arbeitgeber vorgelegt.

Alle Straftaten werden dagegen in das Bundeszentralregister eingetragen, egal welcher Straftatbestand verwirklicht wurde oder wie hoch die Strafe war. Aus dieser Datei ist zum Beispiel für den Strafrichter jederzeit ersichtlich, ob eine Person strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und als vorbestraft gilt. Ist man vorbestraft, muss man im Wiederholungsfall mit härteren Strafen rechnen.

Ich hoffe dir damit ein wenig Info gegeben zu haben, da du Ersttäter bist (schreibst du zumindest) wird das berücksichtigt auch das du nicht fahrend erwischt worden bist, sondern auf dem Seitenstreifen geparkt hast und eingeschlafen bist, wird aber nur ein wenig berücksichtigt. Gehe von einer Geldstrafe von 30 - 50 Tagessätze (ein Nettomonatsgehalt) aus und 12 Monate Fahrverbot, hängt auch vom Richter ab. Ich empfehle Dir einen Anwalt, den der hat Akteneinsicht und ohne Anwalt wärst Du nur ein Spielball für die Staatsanwaltschaft.

Gruss Björn

Verfasst: 21.07.2004, 19:59
von Gast
Vielen Dank Björn für die Info. Anwalt habe ich schon eingeschalten.