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HILFE!!!

Verfasst: 27.07.2006, 21:54
von Stephie
Hallo!

Wir haben im Dezember 05 einen Gebrauchtwagen vom Händler gekauft. BJ 2002, Klimaautomatic blablabla. Im April, als es das erste Mal schön warm wurde, haben wir die Klimaanlage ausprobiert und sie funktionierte nicht. Wir das Auto zum Händler und er möchte sich doch bitte drum kümmern ... er bekommt keinen Termin in der Werkstatt. Mein Partner braucht das Auto, weil er damit auf Montage muss. Immer mal wieder hingegeben aber nix ist geschehen. Nun hat mein Freund das Auto in eine Werkstatt gegeben, wegen Kostenvoranschlag zur Reparatur. Heute hat er erfahren, dass das Auto definitiv einen schweren Unfallschaden hatte. Sprich: Die Frontscheinwerferwaschanlage ist defekt (es hängen nur noch die Kabel da) und die Klimaanlage ist aus einem Wagen BJ 1998! (weshalb sie ja nicht funktionieren kann und die Kabel hängen da auch so schön rum). Im Kaufvertrag steht: "Dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt: ja: Vorne, siehe Übergabeprotokoll". Der Händler sagte uns, dass die Stoßstange gewechselt wurde. Ein Übergabeprotokoll haben wir nicht bekommen (auch nicht unterschrieben). Was können wir nun machen??????? Können wir das Auto zurückgeben und unser Geld wiederbekommen??? Wir haben keine Rechtsschutz, hätten wir trotzdem eine gute Chance vor Gericht zu siegen, falls der Händler das Auto nicht zurücknimmt???


Danke euch schonmal für eure Tipps!

LG und einen schönen Abend noch, Stephie