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Motorradverkauf; wie abmelden?

Verfasst: 27.07.2006, 13:56
von ramses
Hallo im Forum.

Ja, ich weiß, ich habe einen großen Fehler gemacht. Ich habe mein Motorrad gegen Bargeld ohne Vertrag jemanden mitgegeben, natürlich mit Papiere. Das Motorrad lief gar nicht mehr. Ich war in einer Notlage, habe ganz schnell Geld benötigt. Straft mich nicht, ok?

Welche Möglichkeit gibt es das Motorrad abzumelden, aus der Versicherung rauszukommen? Ehrlich sein und zur Polizei gehen? Es als vermisst melden. Ich habe gehört, daß das Motorrad im Ausland steht. Super, und was mach ich jetzt?????

Viele Grüße

--

Verfasst: 28.07.2006, 13:36
von ramses
Hallo nochmal,

hat keine eine Idee?

Was kann ich denn tun?

Viele Grüße

Re: --

Verfasst: 28.07.2006, 17:25
von Erik.Ode
ramses hat geschrieben:hat keine eine Idee?
Doch ich !!!
Benutze doch einfach die SUCHE im Forum !
Dann bekommst du z.B. folgende Informationen:

1. Form

Der Kaufvertrag ist in der Regel formfrei. Er kann also sowohl mündlich, schriftlich als auch durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden. Nur bei bestimmten Kaufverträgen schreibt der Gesetzgeber eine besondere Form vor. Notarielle Beurkundung ist nach § 311b Abs. 1 BGB erforderlich beim Kauf von Immobilien (Grundstücke, Wohnungseigentum), nach § 15 Abs. 4 GmbHG beim Kauf eines GmbH-Anteils oder nach § 2371 BGB beim Erbschaftskauf.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufvertrag#Form

2. http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... 9431#19431

3. http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... 9431#19431

Zusammengefaßt:

Du hast wahrscheinlich einen gültigen (mündlichen) Kaufvertrag abgeschlossen. Melde dein Fahrzeug bei deiner Versicherung ab und gebe der Zulassungstelle Kts.
Versuche nicht irgendwelche Geschichten zu erfinden und/oder eine Falschanzeige zu machen.
Also erst zu deiner Versicherung, alle Fragen klären und dann hier das Ergebnis posten !

Viel Glück !