hauptgutachten für abgemeldetes fahrzeug
Verfasst: 16.07.2004, 19:04
hallo!!
mein fahrzeug ist seit einem jahr vorübergehend stillgelegt. ab wann muß ich ein soganntes "hauptgutachten" machen lassen? mir wurde gesagt, nach 2 jahren reicht der normale tüv nicht mehr aus.
ist das richtig???
danke!!!
mein fahrzeug ist seit einem jahr vorübergehend stillgelegt. ab wann muß ich ein soganntes "hauptgutachten" machen lassen? mir wurde gesagt, nach 2 jahren reicht der normale tüv nicht mehr aus.
ist das richtig???
danke!!!