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hauptgutachten für abgemeldetes fahrzeug

Verfasst: 16.07.2004, 19:04
von kathi
hallo!!

mein fahrzeug ist seit einem jahr vorübergehend stillgelegt. ab wann muß ich ein soganntes "hauptgutachten" machen lassen? mir wurde gesagt, nach 2 jahren reicht der normale tüv nicht mehr aus.
ist das richtig???

danke!!!

Verfasst: 18.07.2004, 10:11
von AudiFan
Meines Wissens musst du nach 2 Jahren Stilllegung zu einer Prüfung, wie die heißt und was das genau ist weiß ich aber auch nicht.
Frag einfach mal beim TÜV oder der Zulassungsstelle nach!

Vollabnahme

Verfasst: 26.07.2004, 10:02
von Gast
Hallo
Das ganze nennt man Vollabnahme. Kostet so was über 80 Euro.

hauptgutachten für abgemeldetes fahrzeug

Verfasst: 09.09.2004, 09:18
von Gast
Hallo kathi,
die sogenannte "Vollabnahme" wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nach 18 Monaten fällig und kann hier im "Westen" nur vom TÜV durchgeführt werden. Vorher reicht zur Anmeldung eine ganz normale HU, am besten beim DEKRA!!! :lol:
Schönr Grü?e
Ein Dekramensch