Keinen Kat, trotzdem 2 Jahre AU?
Verfasst: 17.07.2006, 14:42
Hallo,
mein Corsa A Bj.87 (ohne Kat) hat HU und AU gebraucht.
Also bin ich zur Dekra gefahren um zu schauen, ob er durch kommt.
Die Mängel (Bremsschläuche vorne und ein kleines Loch schweißen) habe ich dann in einer Werkstatt reparieren lassen.
Die haben mir auch gleich angeboten, die Nachuntersuchung zu veranlassen, da der Prüfer vom TÜV eh kommt.
Heute hole ich meinen Wagen ab und staune nicht schlecht:
Ich habe vorne und hinten eine blaue Plakette dran mit 2 Jahren.
Vor einem Jahr habe ich nur 1 Jahr AU bekommen, da ich keinen Kat habe (so war es jedenfalls bei der Dekra).
Was ist denn nun richtig?
Falls mir nur 1 Jahr zu steht, kann ich bei einer Kontrolle belangt werden?
Es wurde ja alles in einer Meisterwerkstatt und vom TüV abgesegnet. Habe ich die Pflicht, das zu überprüfen?
mein Corsa A Bj.87 (ohne Kat) hat HU und AU gebraucht.
Also bin ich zur Dekra gefahren um zu schauen, ob er durch kommt.
Die Mängel (Bremsschläuche vorne und ein kleines Loch schweißen) habe ich dann in einer Werkstatt reparieren lassen.
Die haben mir auch gleich angeboten, die Nachuntersuchung zu veranlassen, da der Prüfer vom TÜV eh kommt.
Heute hole ich meinen Wagen ab und staune nicht schlecht:
Ich habe vorne und hinten eine blaue Plakette dran mit 2 Jahren.
Vor einem Jahr habe ich nur 1 Jahr AU bekommen, da ich keinen Kat habe (so war es jedenfalls bei der Dekra).
Was ist denn nun richtig?
Falls mir nur 1 Jahr zu steht, kann ich bei einer Kontrolle belangt werden?
Es wurde ja alles in einer Meisterwerkstatt und vom TüV abgesegnet. Habe ich die Pflicht, das zu überprüfen?