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Bitte um Hilfe! Panne bei Gebrachtwagen - rechtliche Seite?!

Verfasst: 06.07.2006, 18:44
von opelB
Hallo,
ich hoffe in diesem Forum Hilfe zu finden, da ich mich nicht gut mit Autos und dem rechtlichem Thema um das Auto auskenne.

Es ist folgendes:
Mein Freund und ich haben uns vor 2 Monaten einen Gebrachtwagen gekauft.
Nach nun 2 Monaten ist uns der Wagen mitten auf der Autobahn mehrmals während der Fahrt ausgegangen (wir waren im Urlaub).
Beim 1. Mal Abschleppen vom ADAC hatte der Reperaturdienst keine eindeutigen Mängel feststellen können, außer, dass die Leuchte für Motordefekte nicht leuchtet (!) und die Software einige seltsame Fehler ausspuckt.
Man konnte uns nicht weiterhelfen und lies uns weiterfahren.
Einen Tag später auf dem Weg nach Hause ging der Wagen wieder mehrmals einfach so aus. Nach kurzem Stand auf dem Seitenstreifen geht er aber wieder an, so für einige Minuten (ja nach dem wie schnell wir fahren).
Gut, wir liessen uns wieder abschleppen und der ADAC-Typ war sich sicher, es sei die Kraftstoffpumpe und fuhr uns zur nächsten Werkstatt. Da das mitten in der Walachei lag (und wir ja auf dem Weg vom Urlaub nach Hause waren) mussten wir einen Tag übernachten, doch am nächsten Tag konnten auch die neue Werkstatt keinen eindeutigen Fehler finden, nur die aus der Softwareüberprüfung. Wir liessen den Wagen dann für viel Geld nach Hause abschleppen (auf eigene Kosten, da kein ADAC plus :( )
Nun kam der Wagen heute in die Werkstatt der Firma, wo wir ihn gekauft haben und man hat einfach so den Kurbelwellenfunktionssensor ausgewechselt(ohne uns vorher zu fragen/bescheid zu geben). Morgen können wir den Wagen abholen.
Jetzt mache ich mir Gedanken, was unsere Rechte angeht und ich habe ein paar Fragen:

1. ist auf den Kurbelwellenfunktionssensor Gewährleistung bzw. ist das ein verschleißteil?
2. dürfen die das einfach einbauen, ohne uns zu fragen?
3. gibt es die möglichkeit, dass uns die übernachtungskosten und die transportkosten nach Hause auch bezahlt werden?Gehört das mit zur gesetzlichen Gewährleistung?

Ich wäre für eure Hilfe mehr als Dankbar, da ich Angst habe, dass wir über de Tisch gezogen werden!

PS:Die Frechtheit ist ja auch, dass man uns unter Zeugen eine Garantie versprochen hat und jetzt auf Nachfragen haben wir die angeblich doch nicht! Leider wurde der Angestellte, der uns das gesagt hat, schon gefeuert....

Re: Bitte um Hilfe! Panne bei Gebrachtwagen - rechtliche Sei

Verfasst: 07.07.2006, 23:53
von Erik.Ode
opelB hat geschrieben: Nach nun 2 Monaten

PS:Die Frechtheit ist ja auch, dass man uns unter Zeugen eine Garantie versprochen hat und jetzt auf Nachfragen haben wir die angeblich doch nicht! Leider wurde der Angestellte, der uns das gesagt hat, schon gefeuert....
http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewtopic.php?t=2983

Haftung beim Kauf vom Unternehmer/Händler

Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer (Händler) kauft, so darf die Sachmängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sie kann lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden.


In eurem Fall ist eine mögliche Garantiezusage unerheblich. Es gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung !


Problematisch wird es insbesondere bei einem Defekt eines typischen Verschleißteils. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist. Eine konkrete Abgrenzung muss im Einzelfall erfolgen und kann nicht pauschal festegelegt werden. Das OLG Bamberg hat in einem Urteil vom 20.12.2000 (DAR 2001, 357, ADAJUR Dok.Nr. 44689) beispielsweise entschieden, dass abgenutzte Dichtungen und Dichtringe bei einem Gebrauchtwagen keinen Mangel darstellen, da es sich um typische Verschleißteile handelt.


Ob es sich bei dem Austauschteil um ein typisches Verschleißteil handelt, vermag ich nicht zu sagen.
Dazu müßten sich evt. mal die Profis melden !