Nachzahlung Kfz-Versicherung
Verfasst: 05.07.2006, 10:54
Hallo,
es geht um folgendes:
Bisher wurde meine Kfz-Versicherung von meinen Eltern verwaltet. Letztes Jahr wurde anscheinend vergessen ein Beitrag zu zahlen. Daraufhin kündigte die Versicherung meinen Versicherungsschutz. So weit ist auch alles okay. Als wir von der Kündigung erfahren haben (aufgrund Aufforderung des Landrasamts auf Rückgabe der Kennzeichen), haben wir Kontakt mit der Versicherung wegen Nachzahlung der Versicherung aufgenommen. Daraufhin haben die dem zuständigen Landratsamtsamt eine neue Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) zugeschickt. Leider habe ich mich für alles weitere auf meine Eltern verlassen und auch nicht mehr groß nachgefragt, da ich momentan auch nicht mehr so oft zu Hause bin und habe die Sache für erledigt gehalten. Leider kam es dazu, dass die Versicherung nie eine Zahlungsaufforderung wegen dem fälligen Beitrag für das letzte Jahr bezüglich für dieses Jahr geschickt hat. Meine Eltern ist das anscheinend nicht weiter aufgefallen, da mein Wagen nicht der einzige ist der bei dieser Versicherung versichert ist. Durch Zufall habe ich letztens meine Eltern auf meine Versicherung angesprochen (weil ich die Zahlungen übernehmen wollte). Dabei wurde festgestellt, dass für mein Fahrzeug am Jahreswechsel keine neuer Vertrag bzw. Vertragsfortsetzung von der Versicherung geschickt worden ist. Auf Nachfragen bei der Versicherung hieß es dir Versicherung würde seit April letztens Jahres nicht mehr bestehen. Die Nachforschung am Landratsamt haben aber ergeben, das ein neuer Versicherungsnachweiß (Doppelkarte) seit April vergangenes Jahres vorliegt. Also hat dor jemand in der Sachbearbeitung der Versicherung geschlafen und den Vertrag nicht reaktiviert und aus diesem Grund kam nie eine Zahlungsaufforderung bei uns an. Nun ist die Versicherung natürlich aufgewacht und will die Beiträge seit dem April letztens Jahres natürlich nachgezahlt haben (natürlich die beste Lösung für die Versicherung). Aus Sicht der Versicherung natürlich logisch. Ich frage mich natürlich ob das wirklich so richtig ist. Weil:
1. Die Doppelkarte gilt nur als vorläufige Versicherungszusage. Wenn innerhalb von 28 Tage nach Zustellung der Karte keine Zahlung des Versicherungsbeitrag erfolgt verfällt diese.
2. Die Doppelkarte ist in der Regel, außer es ist in dem Versicherungs-Antrag anders vermerkt (schriftlich), nur eine Zusage für eine Haftpflichtverischerung.
Aus diesem zwei Punkten stellt sich also für mich die Frage. Muß ich die Beiträge wirklich komplett nachzahlen. Hätte ich einen Unfall gehabt, hätte die Versicherung sich bestimmt darauf berufen, dass ich die Beiträge nicht bezahlt hätte und ich wäre auf den Unfallkosten sitzen geblieben. Bzw. da ich auch Teilkasko hatte (im alten Vertrag) und ich hätte dort einen Schaden gemeldet hätte es bestimmt geheißen, dass die Dopplekarte nur als Zusage zur Haftpflichtversicherung gilt und die Teilkasko erst mit Eingang der Versicherungsbeiträge in Kraft tritt oder so ähnlich.
Ich sehe es eigentlich nicht ein Beiträge zu zahlen, für einen Zeitraum in dem wenn was passiert wäre, ich keine Versicherungsleistung bekommen hätte. Der Witz ist: Hätte ich mich nicht gemeldet wäre ich eventuell noch eine ganze Weile ohne bzw. mit nur teilweiser Versicherung durch die Gegend gefahren.
Über konstruktive Beiträge würde ich mich freuen.
es geht um folgendes:
Bisher wurde meine Kfz-Versicherung von meinen Eltern verwaltet. Letztes Jahr wurde anscheinend vergessen ein Beitrag zu zahlen. Daraufhin kündigte die Versicherung meinen Versicherungsschutz. So weit ist auch alles okay. Als wir von der Kündigung erfahren haben (aufgrund Aufforderung des Landrasamts auf Rückgabe der Kennzeichen), haben wir Kontakt mit der Versicherung wegen Nachzahlung der Versicherung aufgenommen. Daraufhin haben die dem zuständigen Landratsamtsamt eine neue Versicherungsbestätigung (Doppelkarte) zugeschickt. Leider habe ich mich für alles weitere auf meine Eltern verlassen und auch nicht mehr groß nachgefragt, da ich momentan auch nicht mehr so oft zu Hause bin und habe die Sache für erledigt gehalten. Leider kam es dazu, dass die Versicherung nie eine Zahlungsaufforderung wegen dem fälligen Beitrag für das letzte Jahr bezüglich für dieses Jahr geschickt hat. Meine Eltern ist das anscheinend nicht weiter aufgefallen, da mein Wagen nicht der einzige ist der bei dieser Versicherung versichert ist. Durch Zufall habe ich letztens meine Eltern auf meine Versicherung angesprochen (weil ich die Zahlungen übernehmen wollte). Dabei wurde festgestellt, dass für mein Fahrzeug am Jahreswechsel keine neuer Vertrag bzw. Vertragsfortsetzung von der Versicherung geschickt worden ist. Auf Nachfragen bei der Versicherung hieß es dir Versicherung würde seit April letztens Jahres nicht mehr bestehen. Die Nachforschung am Landratsamt haben aber ergeben, das ein neuer Versicherungsnachweiß (Doppelkarte) seit April vergangenes Jahres vorliegt. Also hat dor jemand in der Sachbearbeitung der Versicherung geschlafen und den Vertrag nicht reaktiviert und aus diesem Grund kam nie eine Zahlungsaufforderung bei uns an. Nun ist die Versicherung natürlich aufgewacht und will die Beiträge seit dem April letztens Jahres natürlich nachgezahlt haben (natürlich die beste Lösung für die Versicherung). Aus Sicht der Versicherung natürlich logisch. Ich frage mich natürlich ob das wirklich so richtig ist. Weil:
1. Die Doppelkarte gilt nur als vorläufige Versicherungszusage. Wenn innerhalb von 28 Tage nach Zustellung der Karte keine Zahlung des Versicherungsbeitrag erfolgt verfällt diese.
2. Die Doppelkarte ist in der Regel, außer es ist in dem Versicherungs-Antrag anders vermerkt (schriftlich), nur eine Zusage für eine Haftpflichtverischerung.
Aus diesem zwei Punkten stellt sich also für mich die Frage. Muß ich die Beiträge wirklich komplett nachzahlen. Hätte ich einen Unfall gehabt, hätte die Versicherung sich bestimmt darauf berufen, dass ich die Beiträge nicht bezahlt hätte und ich wäre auf den Unfallkosten sitzen geblieben. Bzw. da ich auch Teilkasko hatte (im alten Vertrag) und ich hätte dort einen Schaden gemeldet hätte es bestimmt geheißen, dass die Dopplekarte nur als Zusage zur Haftpflichtversicherung gilt und die Teilkasko erst mit Eingang der Versicherungsbeiträge in Kraft tritt oder so ähnlich.
Ich sehe es eigentlich nicht ein Beiträge zu zahlen, für einen Zeitraum in dem wenn was passiert wäre, ich keine Versicherungsleistung bekommen hätte. Der Witz ist: Hätte ich mich nicht gemeldet wäre ich eventuell noch eine ganze Weile ohne bzw. mit nur teilweiser Versicherung durch die Gegend gefahren.
Über konstruktive Beiträge würde ich mich freuen.