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Freundschaftsdienst

Verfasst: 28.06.2006, 22:11
von Hermann Küsel
Ich brauche hilfe bei einer frage die im freundeskreis nicht klar ist.
Der besitzer eines kfz ist vollkaskoversichert.Er lässt einen guten freund ans steuer (besitzt die gültige fahrerlaubnis) und es kommt zum totalschaden des kfz.
ist in diesem fall auch der freund durch die haftpflicht und kasko des besitzer abgesichert?

um eine antwort wäre ich dankbar

Hermann Küsel

Verfasst: 04.07.2006, 07:24
von gutachteronline
Das kommt rein auf die Vertragsbedingungen an.

Hier gibt es Klauseln wie Alleifahrer, Fahrer und Ehepartner oder "nur Fahrer über 26" usw....


Haftpflicht:

Bei Vertragsabschluß macht der Versicherungsnehmer bestimmte Angaben.

Ändert sich das Risiko (hier z.B. der Fahrerkreis) so trifft den Versicherten die Pflicht dies der Versicherung anzuzeigen.

Folge einer Obliegenheitsverletzung ist die Nachzahlung der Prämie sowie eine Vertragsstrafe.
Die Regelungen sind denen dem Versicherungsvertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

z.b. Nachtzahlung der (dann richtigen) Prämie für das laufende Kalenderjahr und oftmals zusätzlich die Prämie für 1 Jahr als Vertragsstrafe.

Der Schaden muss von der Versicherung bezahlt werden, jedenfalls soweit dem kein anderer Rechtsgrund entgegensteht.

Betrug liegt nur dann vor, wenn eine Betrugsabsicht nachgewiesen werden kann.

Kasko:

Kann auch auf das Obere hinauslaufen und schlimmsten Fall zur Leistungsfreiheit führen.

Fazit: Wer sich nicht 100% sicher ist tatsächlich Alleinfahrer zu sein, spart hier meist unter 100 € an der falschen Stelle.