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Rote Nummernschilder?

Verfasst: 28.06.2006, 14:02
von APX
Hi,

ich kenne mich da nicht wirklich aus, und würd gern wissen wo man in Bielefeld rote Nummernschilder fürs Auto ganz günstig (am besten kostenlos) bekommt?

Ist es schwer welche zu bekommen, was brauche ich dafür alles?

Ich danke im voraus für Antworten...

Kurzzeitkennzeichen

Verfasst: 28.06.2006, 15:32
von Erik.Ode
Kurzzeitkennzeichen

| Was benötigt wird:

* Fahrzeugbrief wird nur benötigt, falls dieser greifbar ist. Bei zulassungsfreien Fahrzeugen ist die Betriebserlaubnis vorzulegen.
* Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) mit dem Aufdruck K u r z z e i t k e n n z e i c h e n. Wird nur für Fahrzeuge benötigt, die auch im normalen Zulassungsverfahren versicherungspflichtig sind. Der Versicherungsschutz muss bereits am Ausgabetag des Kennzeichens bestehen.
* Identitätsnachweis für n a t ü r l i c h e Personen:
o Personalausweis oder Pass. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde.

* Identitätsnachweis für j u r i s t i s c h e Personen:
o bei Firmen: Gewerbeanmeldung und ggf. zusätzlich Handelsregisterauszug
o bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
o bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung


* Vollmacht (bei steuerrelevanten Zulassungsvorgängen nur mit Einverständniserklärung, dass der bevollmächtigten Person Auskunft über Kfz-Steuer-Rückstände gegeben werden darf) für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, nicht selber erscheint. Bei Zulassungen für juristische Personen benötigt die zulassende Person i.d.R. immer eine Vollmacht.
Vollmachtsformulare erhalten Sie in der Zulassungsbehörde. Oder Sie können sie hier downloaden. Die Vollmacht kann auch formlos, jedoch in deutscher Sprache, erteilt werden. Der/Die Bevollmächtigte muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können.
* Bezahlung nur mit Bargeld.



# Hinweis:

* nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten (Bedarf ist ggf. nachzuweisen)
* für max. 5 Tage (ab Tag der Ausgabe beginnend)
* Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein


http://www.bielefeld.de/de/rv/ds_stadtv ... raege/#090

Verfasst: 03.07.2006, 23:00
von APX
Cool, danke.

Wie ist es mit einem abgemeldeten Fahrzeug. Ich möchte das Teil nur einmal durch den Tüf bringen und dann verkaufen.

Gelten da auch die gleichen Regeln?

Ruf doch mal an !

Verfasst: 03.07.2006, 23:13
von Erik.Ode
| Ordnungsamt
Kfz-Zulassungsbehörde
Große-Kurfürsten-Str. 81
Ecke Jöllenbecker Straße / Ostwestfalendamm
33615 Bielefeld
Telefon: 0521 / 51 3333
Telefax: 0521 / 51 3337
E-Mail: kfz.zulassungsbehoerde@bielefeld.de
Stadtplanausschnitt
Öffnungszeiten:
mo-fr: 07.15-12.00 Uhr, zusätzlich do 14.30-18.00 Uhr

Verfasst: 04.07.2006, 11:30
von Hasi999
@APX
Ist beim abgemeldeten Fahrzeug für TÜV-Vorführung genau dasselbe.
Viel Spaß!

Verfasst: 10.07.2006, 16:00
von APX
Hmm, jetzt binn ich doch irgendwie verwirrt. Könnte mir jemand das Ganze langsam erklären?

Ich habe einen abgemeldeten, funktionstüchtigen Fiesta vor der Tür stehen der meiner Bekannten gehörte und möchte diesen durch den TÜF bringen um ihn dann zu verkaufen.

-Ich muss mir bei der Versicherung eine Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) mit dem Aufdruck Kurzzeitkennzeichen besorgen.
-Ich muss mir eine Vollmacht von meiner Bekannten holen.
-Beim Ordnungsammt forübergehende Nummernschilder besorgen


Ist das ungefähr richtig?

Verfasst: 10.07.2006, 18:09
von Hasi999
Für TÜV-Vorführungen gibt es -m.W.n.- eine Sonderregelung: Ist zumindest bei uns hier in Bayern so. StVG/StVO ist aber ein Bundesgesetz :-) gilt dementsprechend in ganz Deutschland.
Demnach holst Du Dir eine ganz normale Doppelkarte, schraubst die ehemaligen (entstempelten) Kennzeichen ans Auto, nimmst den Brief mit und darfst so auf direktem Wege zum TÜV und auf direktem Wege wieder nach Hause fahren. Selbiges gilt für Fahrten zur Zulassungsstelle und zurück.

Verfasst: 11.07.2006, 08:55
von dieschmi
Hallo,
Himmel hilf; wieso ist DAS soooo schwierig? Selbst nur mit schreiben und lesen könnte doch a.d. dem thread alles klar sein.

Ansonsten .... selbst in Bielefeld dürften TÜV und Zulassungsstelle TELEFON haben!! Zwei Anrufe sollten also die ultimative Aufklärung bringen können.

Die zu stellende Frage lauetet: "Ich habe einen abgemeldeten, funktionstüchtigen Fiesta vor der Tür stehen der meiner Bekannten gehörte und möchte diesen durch den TÜV bringen um ihn dann zu verkaufen. Was muß ich der Reihe nach alles tun?" - Anschließend ist dem Inhalt der Auskünfte Folge zu leisten! -

... wie soll denn der Verkauf eines abgemeldeten Fz's funktionieren? "Privat" dürfte das dann praktisch unmöglich sein; keine Probefahrt möglich, von den Umständen für eine Überführung o.ä. ganz zu schweigen. ...

Verfasst: 11.07.2006, 10:35
von Erik.Ode
@ dieschmi

Danke !

:wink: :wink: :wink: