Kurzzeitkennzeichen
| Was benötigt wird:
* Fahrzeugbrief wird nur benötigt, falls dieser greifbar ist. Bei zulassungsfreien Fahrzeugen ist die Betriebserlaubnis vorzulegen.
* Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) mit dem Aufdruck K u r z z e i t k e n n z e i c h e n. Wird nur für Fahrzeuge benötigt, die auch im normalen Zulassungsverfahren versicherungspflichtig sind. Der Versicherungsschutz muss bereits am Ausgabetag des Kennzeichens bestehen.
* Identitätsnachweis für n a t ü r l i c h e Personen:
o Personalausweis oder Pass. Nur Originalunterlagen. Wenn nicht vorhanden, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Zulassungsbehörde.
* Identitätsnachweis für j u r i s t i s c h e Personen:
o bei Firmen: Gewerbeanmeldung und ggf. zusätzlich Handelsregisterauszug
o bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
o bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern usw.: Briefkopf mit Absenderangabe und gleichzeitige Vollmachtserteilung
* Vollmacht (bei steuerrelevanten Zulassungsvorgängen nur mit Einverständniserklärung, dass der bevollmächtigten Person Auskunft über Kfz-Steuer-Rückstände gegeben werden darf) für den Fall, dass die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen wird, nicht selber erscheint. Bei Zulassungen für juristische Personen benötigt die zulassende Person i.d.R. immer eine Vollmacht.
Vollmachtsformulare erhalten Sie in der Zulassungsbehörde. Oder Sie können sie hier downloaden. Die Vollmacht kann auch formlos, jedoch in deutscher Sprache, erteilt werden. Der/Die Bevollmächtigte muss sich durch Personalausweis oder Pass ausweisen können.
* Bezahlung nur mit Bargeld.
# Hinweis:
* nur für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten (Bedarf ist ggf. nachzuweisen)
* für max. 5 Tage (ab Tag der Ausgabe beginnend)
* Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein
http://www.bielefeld.de/de/rv/ds_stadtv ... raege/#090