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Fahrzeug mit holländischen Papieren anmelden?
Verfasst: 20.06.2006, 09:44
von bugmenot
Hallo. Mir wird ein Auto zum Kauf angeboten, allerdings hat es nur holländische Papiere (der Verkäufer spricht von "dem neuen europäischen fahrzeugbrief und fahrzeugschein"). Kann ich das Auto damit hier anmelden?
MfG, bugga.
EDIT: Nein, die Kategorie ist schon richtig, ich kann das Auto vorher besichtigen und es ist nicht "irgendwo im Ausland" (bin gerade etwas geschockt über die Beiträge im Forum "Nepper, Schlepper..."

).
Re: Fahrzeug mit holländischen Papieren anmelden?
Verfasst: 20.06.2006, 17:30
von ecberlin
bugmenot hat geschrieben:Hallo. Mir wird ein Auto zum Kauf angeboten, allerdings hat es nur holländische Papiere (der Verkäufer spricht von "dem neuen europäischen fahrzeugbrief und fahrzeugschein"). Kann ich das Auto damit hier anmelden?
MfG, bugga.
Das war mal der Sinn von einheitlichen europäischen Papieren. Leider geht auch Deutschland einen eigenen Sonderweg und stellt noch mal europäisch-deutsche Papiere aus.

Du brauchst zumindest noch das COC-Papier vom Fahrzeug und wenn es in NL schon zugelassen war eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
A.
Verfasst: 20.06.2006, 20:20
von bugmenot
Und woher kriege ich beides, falls es nicht dabei ist? Könnte mir vorstellen, dass gerade die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht vorhanden ist (ist nen Gebrauchtwagen)
MfG, bugga.
Verfasst: 21.06.2006, 16:58
von Hasi999
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommst Du beim kraftfahrtbundesamt (
http://www.kraftfahrtbundesamt.de) in Flensburg.
Das COC-Zertifikat müßtest Du für dieses Auto wohl als Zweitschrift beim Hersteller beantragen können, da bin ich mir aber nicht 100% sicher. Meistens ist das aber beim gebrauchten Fahrzeug dabei.