Privat Autoverkauf OHNE schriftlichen Vertrag
Verfasst: 28.05.2006, 13:43
HAllo!
HAbe mein Auto verkauft. Ein KFZ-Mechaniker hat ihn auch angeschaut gehabt (so mal nebenbei erwähnt).Vertrag sollte noch zustande kommen, aber da es über dritten gelaufen ist war nicht so einfach und beide Parteien berufl. lang eingespannt sind, somit bis dato nicht geschehen. So nach 7 Tagen werde ich angerufen daß es ein Problem gäbe. Der Ventil zur Ladedruckgeometrie wäre hin d.h. das Auto bräuchte einen neuen Turbolader. Kosten ca 700 €. So jetzt verlangt der Käufer obwohl in der Zwischenzeit schon die damit gefahren sind, daß ich es zahlen soll, ansonsten wollen sie vom Kauf zurücktreten. HAbe mich bei Autohändler erkundigt dieser Regler kann nur kaput gehen wenn das Auto zu zügig gefahren worden ist. MAn muß dazu noch sagen, daß die damit auch Probegefahren sind und alles in Ordnung war. Der Automechaniker ist auch damit gefahren, wenn da schon was gewesen wäre hätte er doch mercken müssen oder??
Kann mir jemand ein Auskunft geben ob ich zahlen muß oder gar das Auto zurücknehmen muss?
DAnke
HAbe mein Auto verkauft. Ein KFZ-Mechaniker hat ihn auch angeschaut gehabt (so mal nebenbei erwähnt).Vertrag sollte noch zustande kommen, aber da es über dritten gelaufen ist war nicht so einfach und beide Parteien berufl. lang eingespannt sind, somit bis dato nicht geschehen. So nach 7 Tagen werde ich angerufen daß es ein Problem gäbe. Der Ventil zur Ladedruckgeometrie wäre hin d.h. das Auto bräuchte einen neuen Turbolader. Kosten ca 700 €. So jetzt verlangt der Käufer obwohl in der Zwischenzeit schon die damit gefahren sind, daß ich es zahlen soll, ansonsten wollen sie vom Kauf zurücktreten. HAbe mich bei Autohändler erkundigt dieser Regler kann nur kaput gehen wenn das Auto zu zügig gefahren worden ist. MAn muß dazu noch sagen, daß die damit auch Probegefahren sind und alles in Ordnung war. Der Automechaniker ist auch damit gefahren, wenn da schon was gewesen wäre hätte er doch mercken müssen oder??
Kann mir jemand ein Auskunft geben ob ich zahlen muß oder gar das Auto zurücknehmen muss?
DAnke