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Garantie beim Autokauf von Autohändler

Verfasst: 19.05.2006, 14:45
von Löwenkind
Hallo,

wir haben vor einem halben Jahr unseren Mondeo privat verkauft. Der Käufer will ihn uns jetzt zurück geben, weil der TÜV nun festgestellt hat, dass er ein Unfall-Wagen sei. Als wir vor 4 Jahren den Mondeo von einem Händler gekauft haben, war davon keine Rede. Ich hatte extra noch nachgefragt, ob das Auto einen Unfall hatte, dies wurde verneint und im Vertrag steht es auch.

Fakt ist ja nun, dass wir das Auto zurücknehmen müssen. Haben wir jetzt gegen den Händler noch irgendwas in der Hand nach 4 Jahren?

Danke für eure Hilfe,

Löwenkind

Re: Garantie beim Autokauf von Autohändler

Verfasst: 19.05.2006, 16:58
von Erik.Ode
Löwenkind hat geschrieben: Fakt ist ja nun, dass wir das Auto zurücknehmen müssen.

Warum ?

Tach

Verfasst: 19.05.2006, 18:19
von AA24
Erik anschließend WARUM???

Seit ihr Händler/Gewerbetreibend = Gebrauchtwagen Garantie 12 Monate Pflicht?
Wenn nicht = Privatverkauf ohne Garantie etc.

Seit ihr KFZ Mechaniker/Karosseriebauer oder ähnliches (wäre schlecht da sich der Richter ((im schlimmsten Falle)) auf eure Grundkenntnis berufen könnte) wenn nicht, ist euch kein "vorsätzliches Handeln im Sinne einer Meldeplicht Verletzung" vorzuwerfen.

Könnt ihr es durch einen Sachverständigen nachweisen, alsdass der Unfall vor eurem Kauf vom Händler verschwiegen wurde, würde ich dem noch nachgehen?!

Tip: Anwalt nehmen, zurück lehnen und kommen lassen

Viel erfolg,

AA24

löwenkind

Verfasst: 21.05.2006, 22:19
von quad2501
Ich möchte mich nicht den Vorrednern anschliessen.Sieh zu ,dass du Beweise sicherst (Vorbesitzer etc.),sonst hast Du die Karre eher auf dem Hof als Dir lieb ist. In einem Beweissicherungsverfahren unsererseits bei einem ähnlichen Fall musste der Vorbesitzer das Fahrzeug auch zurücknehmen.
AA24: Durch rücklehnen wird das auch nicht besser!!!!!!!!!!!!!!!!

Re: löwenkind

Verfasst: 21.05.2006, 22:59
von Erik.Ode
quad2501 hat geschrieben:Ich möchte mich nicht den Vorrednern anschliessen.
Du kannst dich mir nicht anschließen, weil ich eine Frage gestellt habe und du eine Aussage getroffen hast.

Ohne weitere Informationen ( falls sich Löwenkind hier nochmal meldet ), kann hier vermutlich keiner eine Einschätzung abgeben.

Also...

Verfasst: 23.05.2006, 15:10
von Löwenkind
Erst mal danke für eure Mithilfe.

Wir haben den Mondeo im März 2004 (also vor 2 Jahren, nicht vor 4) bei einem Händler gekauft. Im Vertrag steht: "kein Unfallschaden lt. Vorbesitzer, Lackierungen möglich".

Wir sind nicht gewerbetreibend und auch keine KFZ Mechaniker oder Karosseriebauer. Wir haben das Auto gekauft, im Glauben es sei wirklich unfallfrei.

Im Januar haben wir es privat verkauft. Der neue Besitzer hat nun kleinere Reparaturen (Bremsschlauch und kl. Roststellen) von einer Werkstatt beseitigen lassen. Dabei wurde festgestellt, dass es einen Auffahrunfall gegeben haben muss. Der neue Besitzer sagt, man sieht es auch, da die beiden Rückleuchten nicht gleich hoch seien. (Vor der Reparatur hat er selbst es allerdings selber nicht gesehen, sonst hätte er das Auto ja nicht gekauft.)

Wie soll ich denn nachweisen, dass der Unfall vor unserem Kauf passiert ist und der Händler davon wußte? Dann muss ich mich ja an den Vorbesitzer wenden und da nachfragen, ob er den Unfall hatte. Den Brief, auf dem der Vorbesitzer steht hab ich ja nicht mehr...

Uns wurde jetzt auch gesagt, wir sollen uns einen Anwalt nehmen und den machen lassen (Rechtsschutz). Was ist denn jetzt richtig?

an quad2501: Wie war das denn bei euch? :?:

Das ist echt eine schöne Sch.... Wir haben gerade unser 3. Kind bekommen und mussten uns deshalb ein größeres Auto kaufen, sonst hätte ich den Mondeo nämlich nicht verkauft, denn ich war sehr zufrieden damit. Jetzt haben wir einen Sharan (mit dem bin ich allerdings auch zufrieden!). Den Sharan haben wir von dem Verkauf des Mondeo gekauft. Wenn ich den Mondeo zurücknehmen muss, muss ich einen Kredit aufnehmen! :(

Danke,

Löwenkind :(

Verfasst: 24.05.2006, 15:32
von dieschmi
Hallo,
ein ähnlicher Passus (... unfallfrei lt. Vorbesitzer, keine bekannten Schäden, ... gekauft wie besichtigt, o.ä.) dürfte auch im aktuellen (Ver)Kaufvertrag stehen; oder etwa nicht?

Wenn ja, kann es eigentlich vor dem nun detaillierten Hintergrund keine Probleme geben.

Sollte der Käufer wirklich bzgl. "Rückabwicklung" Ernst machen wollen, würde ich einen Anwalt einschalten (auch ohne Rechtsschutz)... und dies dem Käufer vorher mitteilen.

Den Wagen hast Du als "bescheinigt unfallfrei" ge- und wieder verkauft. Für "Arglistiges" eines Vorbesitzeres dürftest Du kaum haftbar gemacht werden können.

An Löwenkind

Verfasst: 26.05.2006, 09:41
von quad2501
Sieh Dir mal deine PN an!!

Danke

Verfasst: 31.05.2006, 11:19
von Löwenkind
dieschmi hat geschrieben:Hallo,
ein ähnlicher Passus (... unfallfrei lt. Vorbesitzer, keine bekannten Schäden, ... gekauft wie besichtigt, o.ä.) dürfte auch im aktuellen (Ver)Kaufvertrag stehen; oder etwa nicht?
Hallo,

in unserem Kaufvertrag steht nur "unfallfrei", nicht "lt. Vorbesitzer". Macht das einen Unterschied?

Danke für deine Antwort.

LG Löwenkind

Re: An Löwenkind

Verfasst: 31.05.2006, 11:20
von Löwenkind
quad2501 hat geschrieben:Sieh Dir mal deine PN an!!
Was meinst du bitte damit???

LG Löwenkind

Verfasst: 31.05.2006, 12:08
von Glasleuchte67
Du hast eine PN=Private Nachicht erhalten :roll:

Verfasst: 31.05.2006, 12:45
von Hasi999
Kann Dir nur empfehlen zum Anwalt zu gehen.
Vieles, was ich hier als Antwort gelesen habe, ist mehr als grottenfalsch. Und jemand, der Dir wirklich sagen kann wie die Rechtslage ist, wird das nicht hier im Forum tun (Rechtsberatungsgesetz).
Sorry ...