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Verkauf von Kfz ohne Abmeldung

Verfasst: 19.05.2006, 14:20
von goldsternchen23
Hallo!
Habe da mal eine Frage: Und zwar, was passiert wenn ich ein Kfz ohne Abmeldung verkauft habe und im Kaufvertrag vermerkt habe, dass der Käufer sich verpflichtet hat, das Auto innerhalb von sieben Tagen umzumelden, der Käufer aber jetzt bockig ist und das Auto nicht ummelden will?
Muss ich dann die Versicherung und ie Steuer weiterbezahlen?

Info

Verfasst: 19.05.2006, 17:01
von Erik.Ode

Verfasst: 23.05.2006, 13:39
von dieschmi
Hallo,
der Verkauf sollte (muß) der Zulassungsstelle und der (bisherigen) Versicherung unter Angabe ALLER Daten des Käufers gemeldet werden. Hierbei idealerweise eine Kopie des Kaufvertrages bzw. die im Rahmen dessen gegeseitig ausgetauschter Erklärungen mitschicken!

Hierdurch gehen alle "Lasten und Pflichten" a.d. Käufer über (hab' ich vor einem halben Jahr auch gesucht; ich glaube beim ADAC stehen hierzu weitere Erläuterungen) und der Verkäufer "ist a.d. Schneider". - Deshalb ist ein Verkauf "mit Anmeldung" im Inland i.d.R. problemlos!

Wenn Du nicht alle Käuferdaten (Anschrift, Perso - Nr., etc.) hast, sieht's schlechter aus!

mfG; dieschmi