Zahnriemenriss und motorschaden bei 115000 km
Verfasst: 15.05.2006, 16:52
Hallo,
ich habe mir im juli 2005 einen vw bus tdi 2,5l mit 102 ps gekauft. Das Fahrzeug hatte zu diesem Zeitpunkt eine Gesamtlauflkeistung von 75000km. Bevor ich nun beim km stand 102000 in die Osterferien gefahren bin, war der Bus zur Inspektion. Dort fragte ich den meister, ob denn der Zahnriemen nicht gewechselt werden müsste, worauf dieser mir sagte, das sei erst bei 120000 km nötig. Jetzt ist bei 115000 km der Zahnriemen gerissen und der Motor kaputt. Wir haben eine zusätzliche gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, die aber nur 40% des schadens zahlt, aufgrund der hohen km-Leistung.
Meine Frage ist nun, inwieweit nicht die Werkstatt, bei der ich die Inspektion gemacht habe, und die mir sagte, dass der wechsel noch nicht nötig sei, dafür auch in Haftung genommen werden kann.
ich habe mir im juli 2005 einen vw bus tdi 2,5l mit 102 ps gekauft. Das Fahrzeug hatte zu diesem Zeitpunkt eine Gesamtlauflkeistung von 75000km. Bevor ich nun beim km stand 102000 in die Osterferien gefahren bin, war der Bus zur Inspektion. Dort fragte ich den meister, ob denn der Zahnriemen nicht gewechselt werden müsste, worauf dieser mir sagte, das sei erst bei 120000 km nötig. Jetzt ist bei 115000 km der Zahnriemen gerissen und der Motor kaputt. Wir haben eine zusätzliche gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, die aber nur 40% des schadens zahlt, aufgrund der hohen km-Leistung.
Meine Frage ist nun, inwieweit nicht die Werkstatt, bei der ich die Inspektion gemacht habe, und die mir sagte, dass der wechsel noch nicht nötig sei, dafür auch in Haftung genommen werden kann.