Brauche nochmal Hilfe ! Arglistige Täuschung.

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Binchen26
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Brauche nochmal Hilfe ! Arglistige Täuschung.

Beitrag von Binchen26 »

:evil:
Hallo alle zusammen,
ich bitte dringend um Eure Hilfe.
Folgendes ist passiert:
Mein Mann und ich haben vor ca. 1 1/2 Jahren einen Audi A3, 1.8 T. bei einem großen, bekannten Autohaus gekauft. Da ich sehr pingelig bin, habe ich damals den Verkäufer mehrmals gefragt, ob der Wagen ein Unfallwagen wäre bzw. einen jemals einen Unfall gehabt hat. Der Verkäufer antwortete uns damals, dass der Wagen [kein] Unfallwagen sei, sondern lediglich nur am Heckabschluss hinten mal eine Beule gehabt hätte, die aber sachgerecht durch das Autohaus repariert worden ist. Über die Größe der Beule, oder woher die Beule gekommen ist, äußerte er sich aber nicht. Auch haben wir nicht weiter nachgefragt, weil es uns reichte zu wissen, dass der Wagen keinen Unfall hatte. Eine Beule kann ja auch ohne Unfall zustande kommen. Im Kaufvertrag wurde unter "Sachmängel/Unfallschäden" angekreuzt: "Ja, siehe Anlage". In der Anlage steht dann nur: "Heckende hinten rechts Beule, repariert durch Autohaus...".

Jetzt ist uns durch Zufall aufgefallen, dass da mehr gewesen sein muss. Also riefen wir den Vorbesitzer an und fragten nach, was das für eine Beule war. Der Vorbesitzer sagte uns daraufhin, dass er einen Unfall mit dem Wagen hatte bzw. dass ihm jemand hinten rechts reingefahren sei. Auch sei es nicht nur eine Beule gewesen, sondern doch schon ein erheblicher Schaden. Diesen Schaden hätte er selber (nicht das Autohaus wo wir ihn gekauft haben) reparieren lassen. Nun schickt der Vorbesitzer uns das Gutachten über die Reparatur. Er hätte diesen Schaden beim Verkauf des Autos auch dem Autohaus mitgeteilt.

Da wir ja nun nicht über das ganze Ausmass des Schadens informiert worden sind ist meine Frage nun, was wir machen können ? Was gibt es da für Möglichkeiten ? Hätten wir gewußt, dass es nicht nur ein kleiner Sachmangel war, sondern ein richtiger Unfall, dann häten wir den Wagen gar nicht gekauft. Und es ist ja auch nicht genau im Kaufvertrag bezeichnet, dass es ein Unfallwagen ist. Das Autohaus hat die Option "Sachmängel/Unfallschäden" zusammengelegt. Und ein Sachmangel ist etwas anderes für mich, als ein Unfallschaden. Und der Begriff Beule ist ja nun auch was anderes als der Begriff Heckschaden durch Unfall. Oder ?
Wer kann mir helfen und Tipps geben?

Binchen :oops: [/u]
Zuletzt geändert von Binchen26 am 12.05.2006, 07:40, insgesamt 1-mal geändert.
Ralph
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Beitrag von Ralph »

Offensichtlich hat das Autohaus wissentlich das wahre Ausmaß des Schadens verschwiegen.
Es gab ein Urteil (welches ich jetzt leider nicht zur Hand habe) da hat der Verkäufer angegeben daß das Auto ein Unfallfahrzeug ist, hat jedoch das Ausmaß des Unfallschaden heruntergespielt. Nachher stellte sich heraus daß das Fahrzeug vormals einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hatte. Das Gericht erkannte an, daß der Verkäufer seiner Offenbarungspflicht nicht gerecht geworden ist, und den Käufer nicht über das wahre Ausmaß des Unfallschaden informiert hatte.
Ähnlich gelagert scheint mir der Fall hier zu sein. Wenn es ein Schadengutachten über den seitlichen Heckschaden gibt, dann lag vermutlich kein Bagatellschaden vor, sondern ein nicht unerheblicher Unfallschaden.
Wenn Sie nun sogar das Gutachten und die Aussage des Vorbesitzers in der Hand haben, dann haben Sie gute Karten.
Es ist nun die Frage was Sie wollen, Wandlung des Kaufvertrages oder Minderung des Preises? Auf jeden Fall würde ich das Autohaus mit den Fakten konfrontieren und meine Forderungen stellen. Sollte sich das Autohaus darauf nicht einlassen, bleibt nur der Weg zum Rechtsanwalt.
mfg Ralf
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Erik.Ode
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Re: Hilfe ! Genaue Unfallschäden beim Kauf verschwiegen.Was

Beitrag von Erik.Ode »

Binchen26 hat geschrieben:Und der Begriff Beule ist ja nun auch was anderes als der Begriff Heckschaden durch Unfall. Oder ?
Wer kann mir helfen und Tipps geben?
Hallo,

zunächst ist der Begriff Beule falsch. Es handelt sich um eine Delle.
Habe folgende Informationen für dich:

http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewtopic.php?t=4157

und

http://kfz-auskunft.de/autoforum/viewto ... ht=arglist


Arglistiges Verschweigen von Mängeln durch den Verkäufer

Die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel kann vom Verkäufer ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fahrzeugmangel kennt oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnet und dies dem Käufer verschweigt. Auf ihm bekannte, wesentliche Mängel des Fahrzeuges (Unfallschaden) muss der Verkäufer auch ohne ausdrückliche Frage hinweisen. Lediglich Bagatellfehler brauchen ungefragt nicht mitgeteilt zu werden. Dem Käufer eines älteren Kfz obliegt eine besondere Prüfungspflicht, bevor er den Kaufvertrag unterzeichnet (BGH DAR 95, 322).

Bei arglistiger Täuschung beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
Binchen26
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Gutachten erhalten

Beitrag von Binchen26 »

Hallo zusammen und schon mal Danke vorab für die guten Ratschläge.

Ich habe jetzt das Gutachten vom Vorbesitzer zugefaxt bekommen. Der Gesamtwert der durchgeführten Reparatur belief sich damals auf über 4.800 Euro. Als keine Kleinigkeit ! Der Wagen mußte u.a. auch wohl gerichtet werden. Auch auf den Fotos sieht man nicht nur eine kleine Beule, sondern wirklich eine hinten rechtsseitige große Delle.
Der Wagen sah wirklich nicht gut aus !

Zu dem Begriff Beule kam ich, weil das Autohaus, wo wir den Wagen gekauft haben es so in seiner Anlage geschrieben hat. Beule, nicht Delle.

Wie stehen den wohl unsere Chancen, wenn wir das über einen Rechtsanwalt laufen lassen ?

Binchen
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Re: Gutachten erhalten

Beitrag von Erik.Ode »

Binchen26 hat geschrieben: Zu dem Begriff Beule kam ich, weil das Autohaus, wo wir den Wagen gekauft haben es so in seiner Anlage geschrieben hat. Beule, nicht Delle.

Wie stehen den wohl unsere Chancen, wenn wir das über einen Rechtsanwalt laufen lassen ?

Binchen

Ich denke mal ganz gut. Man(n) / Frau erkennt ja schon an der Wortspielerei Beule / Delle, daß der Verkäufer keine Ahnung oder Interesse hatte.
Weiterhin sehe ich es genauso wie du; der Verkäufer kann / darf die beiden Optionen Sachmängel und Unfallschäden nicht einfach zusammen legen .
Das Ergebnis hast du hier ja gepostet.
4.800 Euro für einen Bagatellschaden ???? Wohl kaum ! Also nix wie hin zum Anwalt, beraten lassen und dann in Ruhe eine Entscheidung fällen.
Berichte mal über den Ausgang deiner Geschichte.
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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Umleitung !

Beitrag von Erik.Ode »

UMGELEITET !!! von Erik.Ode



Mittlerweile haben wir einen Rechtsanwalt beauftragt. Dieser fordert nun unsere bisher gezahlten Raten und die Anzahlung i.H.v. 1950,00 Euro zurück. Also insgesamt um die 5.000,00 Euro. Und der Händler soll den Wagen zurücknehmen. Allerdings übernimmt unsere Verkehrsrechtsschutz den Fall nicht, weil der Autokauf vor Abschluß des Vertrages stattfand (ein Jahr vorher). Unser Rechtsanwalt will nun klagen. Auch eine Schiedsstelle kann nicht helfen da dieser große und bekannte Autohändler nicht Mitglied in der Kfz-Meisterinnung des Kraftfahrzeuggewerbes ist (was mich eigentlich auch nur wundert).
Nun meine Frage:
Lohnt sich eine Klage ? Hat sie Aussicht auf Erfolg ? Was für Kosten kommen denn da auf einen zu ? Ich habe natürlich Angst, dass es enorm teuer wird und wir hinterher noch mehr Schulden haben als vorher. Der Rechtsanwalt meint, dass eine arglistige Täuschung vorliegt und wir gute Aussichten auf Erfolg haben. Aber das sagen bestimmt alle Anwälte.

Hallo,
jetzt bring ich erstmal die Situation auf den neuesten Stand.
Heute bekamen wir einen Brief unseres Rechtsanwalt mit einer Kopie des Schreiben der gegnerischen Anwälte.
Diese behaupten, wir hätten ein in der Anlage zum Kaufvertrag genommenes Gutachen der Dekra gegengezeichnet, in welchem gestanden hätte "Rubrik Karrosserie: behobener Unfallschaden, Seitenteil hinten rechts" sowie "auf weitere reparierte Unfallschäden".
Allerdings haben wir bei unseren Unterlagen kein solches Gutachen gefunden und können uns auch nicht erinnern, dass wir ein solches Gutachten der Dekra gegengezeichnet hätten.
Wir haben zwar ein Gutachen der Dekra, aber da steht nichts drin davon.
Natürlich streiten sie auch ab, dass sie uns nicht gesagt haben, dass der Wagen ein Unfallwagen sei.
Meine Frage ist nun: Was soll das bitte ? Und müssten wir nicht auch eine Kopie eines solchen Dekra-Gutachtens haben, wenn wir so was unterzeichnet hätten ? Ich kann mich eigentlich nur noch aufregen ! Das geht mir echt an die Nerven, dass die sich so anstellen. Der Witz war ja auch noch, dass der Autohändler uns ganz "großzügig" angeboten hat, unseren Wagen für 6.700 Euro zurückzukaufen. Wir haben im November 2004 11.950,oo Euro dafür bezahlt. Abzüglich der Raten, die wir schon davon abgezahlt haben, müssen wir noch 8.400 Euro bei der Bank bezahlen. Wir hätten also dann kein Auto mehr und dürften trotzdem noch Raten weiterbezahlen. Und ich verstehe auch nicht, wie ein Auto innerhalb von knapp 1 1/2 Jahren über 5000 Euro an Wert verlieren kann. Wahrscheinlich rechnen die jetzt den Unfallschaden mit dazu. Ich find es nur noch traurig !

Euer Binchen
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