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Händler will vom Vertrag zurücktreten!!!

Verfasst: 10.04.2006, 21:05
von sergio76
Hallo,

ich habe mir vor etwa zehn Tagen einen Gebrauchtwagen beim Audi-Händler gekauft. Bei Abholung des Wagens fiel mir auf, dass der rechte elektr. Fensterheber nicht funktioniert. Ausserdem war wohl kurz zuvor ein Marder im Motorraum, was auch den Verkäufer sehr überraschte. Da die Audi-Werkstatt sich mit dem gekauften Fremdfabrikat nicht auskennt, sollte ich zu Chrysler fahren und die Sachen beheben lassen. In den nächsten Tagen machten sich dann noch einige Fehler bemerkbar. Laut Kostenvoranschlag beläuft sich die Reparatur auf etwa 1000,-Euro. Nun überlegt der Händler vom Vertrag zurückzutreten. Den Wagen gebe ich eigentlich nur ungern wieder her. Was kann ich tun?
Ausserdem sind mir für die Überführung (510km) Kosten enststanden, einen Tag Urlaub sowie Nutzungsausfall des Fahrzeugs (steht seit fünf Tagen in der Werkstatt, Händler kann sich nicht entscheiden!!!) Mein voriges Auto habe ich nach Kauf des Chryslers verkauft, so dass ich nun, sofern der Händler seine Überlegung durchzieht, ohne Auto da stehe.

Re: Händler will vom Vertrag zurücktreten!!!

Verfasst: 11.04.2006, 01:51
von Erik.Ode
sergio76 hat geschrieben:Nun überlegt der Händler vom Vertrag zurückzutreten. Den Wagen gebe ich eigentlich nur ungern wieder her. Was kann ich tun?
Ausserdem sind mir für die Überführung (510km) Kosten enststanden, einen Tag Urlaub sowie Nutzungsausfall des Fahrzeugs (steht seit fünf Tagen in der Werkstatt, Händler kann sich nicht entscheiden!!!)
Er soll dir ein gutes Angebot machen. Der Rückkaufpreis sollte deine Auslagen/Kosten berücksichtigen.
Wenn das Angebot nicht deinen Vorstellungen entspricht, dann verlange die Beseitigung der Mängel.
Nach meinem Kenntnisstand kann der Verkäufer nicht einseitig vom Vertrag zurücktreten, bzw. ist der Vertrag ja schon zustande gekommen und vollzogen worden.

Wie würden sich unsere Profis verhalten ????
Autoverkäufer bitte kurz äußern, DANKE ! :wink:

Verfasst: 11.04.2006, 08:56
von Insider
"Pacta sunt servanda!"


Hallo Sergio,


"Verträge sind einzuhalten".

Die ansonsten eher bei Laien (Käufern) anzutreffende Meinung, es gäbe irgendein generelles Rücktrittsrecht von geschlossenen Verträgen hat sich im vorliegenden Fall wohl des AUDI-Verkäufers bemächtigt.
Er irrt!
"Überlegen" kann der Händler gern, "durchziehen" dagegen nicht.
Vielmehr hast Du Anspruch auf Reparatur aller Mängel, sofern diese nicht im Kaufvertrag aufgeführt sind.

Setz' ihm (SCHRIFTLICH!!) eine kurze aber angemessene Frist zu Mängelbeseitigung.
Mit dem Hinweis, dass Du bei fruchtlosem Fristablauf die Beseitigung selbst in Auftrag geben und Dir ab da auf seine Kosten einen Mietwagen nehmen wirst.

Du wirst feststellen, dass seine "Überlegungen" dann eine gewisse Beschleunigung erfahren...


Gruß

Insider

Verfasst: 11.04.2006, 16:57
von sergio76
Der Händler hat mir heute zwei Angebote unterbreitet: Entweder Wagen zurückbringen und ich bekomme mein Geld zurück, oder er zahlt mir 500,-Euro und die Sache ist gegessen. Daraufhin hab ich ihm zwei Angebote unterbreitet: Entweder einen gleichwertigen Ersatzwagen oder Reparatur. Nach etwa einer Stunde hat er sich dann doch für die Reparatur entschieden.

Danke für Eure Hilfe!!!

Verfasst: 11.04.2006, 18:00
von Erik.Ode
Wenn es deinen Vorstellungen entspricht und du zufrieden bist, freuen wir uns für dich.
Prima, wenn wir dir helfen konnten.