Händler will vom Vertrag zurücktreten!!!
Verfasst: 10.04.2006, 21:05
Hallo,
ich habe mir vor etwa zehn Tagen einen Gebrauchtwagen beim Audi-Händler gekauft. Bei Abholung des Wagens fiel mir auf, dass der rechte elektr. Fensterheber nicht funktioniert. Ausserdem war wohl kurz zuvor ein Marder im Motorraum, was auch den Verkäufer sehr überraschte. Da die Audi-Werkstatt sich mit dem gekauften Fremdfabrikat nicht auskennt, sollte ich zu Chrysler fahren und die Sachen beheben lassen. In den nächsten Tagen machten sich dann noch einige Fehler bemerkbar. Laut Kostenvoranschlag beläuft sich die Reparatur auf etwa 1000,-Euro. Nun überlegt der Händler vom Vertrag zurückzutreten. Den Wagen gebe ich eigentlich nur ungern wieder her. Was kann ich tun?
Ausserdem sind mir für die Überführung (510km) Kosten enststanden, einen Tag Urlaub sowie Nutzungsausfall des Fahrzeugs (steht seit fünf Tagen in der Werkstatt, Händler kann sich nicht entscheiden!!!) Mein voriges Auto habe ich nach Kauf des Chryslers verkauft, so dass ich nun, sofern der Händler seine Überlegung durchzieht, ohne Auto da stehe.
ich habe mir vor etwa zehn Tagen einen Gebrauchtwagen beim Audi-Händler gekauft. Bei Abholung des Wagens fiel mir auf, dass der rechte elektr. Fensterheber nicht funktioniert. Ausserdem war wohl kurz zuvor ein Marder im Motorraum, was auch den Verkäufer sehr überraschte. Da die Audi-Werkstatt sich mit dem gekauften Fremdfabrikat nicht auskennt, sollte ich zu Chrysler fahren und die Sachen beheben lassen. In den nächsten Tagen machten sich dann noch einige Fehler bemerkbar. Laut Kostenvoranschlag beläuft sich die Reparatur auf etwa 1000,-Euro. Nun überlegt der Händler vom Vertrag zurückzutreten. Den Wagen gebe ich eigentlich nur ungern wieder her. Was kann ich tun?
Ausserdem sind mir für die Überführung (510km) Kosten enststanden, einen Tag Urlaub sowie Nutzungsausfall des Fahrzeugs (steht seit fünf Tagen in der Werkstatt, Händler kann sich nicht entscheiden!!!) Mein voriges Auto habe ich nach Kauf des Chryslers verkauft, so dass ich nun, sofern der Händler seine Überlegung durchzieht, ohne Auto da stehe.