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Ist es rechtens, dass die versicherung den Gutachter aussuch

Verfasst: 27.03.2006, 12:41
von Finntroll
Hallo,

Mir ist letztens einer hinten in meinen alten 90er VW Bus gefahren. Schuldfrage war eindeutig geklärt. Sie hatte Schuld.

Daraufhin, weil es ein kleienr Schaden war, bin ich ins VW-Audi Zentrum gefahren und habe mir einen Kostenvoranschlag über 631 Euro erstellen lassen und zu der gegnerischen versicherung (Allianz)gefaxt.
Daraufhin hat mich heute der Versicherungsmensch angerufen und meinte, dass er gerne einen eigenen Sachverständigen schicken möchte, der sich das Auto nochmal anschaut und ein Gutachten erstellt.

Auf meine Frage, ob ich nicht einen eigenen Gutachter auswählen könnte, meinte er, dass ich dies immer noch machen könnte, wenn ich mit dem von ihm beauftragten Gutachten nicht einverstanden bin. Die Kosten für den 2ten Gutachter werden dann auch übernommen.

Stimmt das alles?
Aber warum sollte die Versicherung auf einmal mit meinem selbst ausgesuchten Gutachter, der vielleicht ein höheres Gutachten erstellt, einverstanden sein?

Vielen dank schonmal
mfg Heiko

http://www.sachverst.de/versich.htm

Verfasst: 27.03.2006, 17:34
von Erik.Ode
Laut BGB hat der Geschädigte nach einem Kfz.-Unfall das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenszustandes erforderlich sind (Dazu gehören u.a. auch die Kosten der Beauftragung eines unabhängigen Kfz.-Sachverständigen!). Die Versicherer versuchen natürlich mit den vielfältigsten Methoden diese Kosten gering zu halten.

http://www.sachverst.de/versich.htm

Verfasst: 14.05.2006, 02:04
von gutachteronline
Hallo Finntroll!

Hier der Link für solche Fälle:

Unfallweb

Bitte unbedingt Punkt 8 beachten!

Und damit es auch jeder glaubt, den staatlichen Link:

Herausgegeben vom:

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Interessant wird’s ab Punkt neun.

Verfasst: 19.06.2006, 11:41
von Ralph
Das ist immer der alte Trick der Versicherung. Die Praxis zeigt, daß das zweite Gutachten des Geschädigten von der Versicherung nicht bezahlt wird auch wenn wie in diesem Fall eine entsprechende Zusage gemacht wurde.
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Die Versicherung kann immer noch ein zweites Gutachten fertigen lassen, wenn ihr das Gutachten des Geschädigten nicht gefällt.

Re: Ist es rechtens, dass die versicherung den Gutachter aus

Verfasst: 20.07.2006, 18:41
von Lehrling
Finntroll hat geschrieben:Daraufhin hat mich heute der Versicherungsmensch angerufen und meinte, dass er gerne einen eigenen Sachverständigen schicken möchte, der sich das Auto nochmal anschaut und ein Gutachten erstellt.

Auf meine Frage, ob ich nicht einen eigenen Gutachter auswählen könnte, meinte er, dass ich dies immer noch machen könnte, wenn ich mit dem von ihm beauftragten Gutachten nicht einverstanden bin.
Es ist wirklich immer wieder dasselbe: „Nein, einen eigenen Gutachter brauchen Sie doch wirklich nicht, wir als Versicherung schicken Ihnen unseren Gutachter, dann haben Sie keine Lauferei.“

Wer das glaubt, sollte sich mal http://www.info-center-online.com/autou ... achter.htm ansehen.

Verfasst: 17.10.2006, 03:51
von twingi 02
Hallo Finntroll,
meine mal gelesen zu haben,dass man sich den Gutachter selbst
aussuchen darf.