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Autokauf bei Selbständigkeit

Verfasst: 15.02.2006, 10:21
von Feilitzscher
Hallo!
Haben uns im letzten Jahr einen neuen Wagen zugelegt.
Meine Frau ist nebenbei selbständig.

Nun habe ich gehört, dass man gewisse Sachen bei der Steuer absetzten kann.

50% der Mehrwertsteuer des Kaufpreises ......
Leasingraten .......
noch was????

Wer kann mir helfen und mir die Vor- und Nachteile der jeweiligen Steuervorteile nennen???

Gruß

Tom

Verfasst: 15.02.2006, 11:08
von willi
hmmm, ich weis dazu (leider) nichts ganaues.
Gehört IMO in ein Steuer-Forum.
Evtl. findest Du unter http://www.recht.de etwas zu dem Thema :wink:

Oder frag' mal Deinen Steuerberater, der verdient sein Geld damit :wink:
Eine Steuerberatung dürfen wir hier nämlich nicht vornehmen.
-> StBerG § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
http://bundesrecht.juris.de/stberg/BJNR ... 02301.html

Verfasst: 15.02.2006, 16:31
von Moellink
mich interessiert in dem Zusammenhang noch etwas anderes. Ich hab gehört:

Wenn man als Selbstständiger ein Auto kauft, dann bekommt man keine Garantie/ Gewährleistung.
Stimmt das? Und wenn ja, warum das denn bitte?

Verfasst: 18.02.2006, 03:22
von SkySurfer
Unterschieden wird erstmal nach Gewährleistung und Garantie. Eine Gewährleistung ist ggf. gesetzlich vorgeschrieben. Eine Garantie ist auf freiwilliger Basis.

Die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel kann bei einem Verbrauchergeschäft nicht ausgeschlossen werden. Wenn Du aber kein Verbraucher, sondern ein Gewerbetreibender bist, kann (und wird beim Autokauf auch i. d. R.) die Gewährleistung ausgeschlossen.

Die Gewährleistung ist ein Schutz, den der Staat den (vermeindlich schwächeren ) Privatpersonen gesetzlich zuspricht.

Verfasst: 18.02.2006, 09:10
von Moellink
aso... ist ja aber irgendwie schon ne Sauerei... wenn ich selbstständig bin, heißt das ja nun nicht gleich, dass ich "stärker" als eine Privatperson bin :?

Verfasst: 18.02.2006, 11:31
von SkySurfer
auch ein kleines unternehmen besteht ja "nur" aus lauter einzelpersonen. dennoch ist es so gehandhabt.

bei der abzugsfähigkeit der leasingraten, kommt es darauf an was deine arbeitsfeld ist und was du die least.

beispiel: ein zahnarzt least sich ein auto. da gibt es meistens probleme, da er ein fahrzeug nicht zur direkten ausübung seiner tätigkeit benötigt.
-> Privatvertrag

ein zahnarzt least sich einen behandlungsstuhl. klare sache, den braucht er für seine direkte tätigkeit -> also gewerblicher vertrag