KFZ Versicherung rückläufig nachzahlen?
Verfasst: 07.02.2006, 13:32
folgende sachlage:
im november auto gekauft, über vgh angemeldet, im januar wurde der beitrag von der bank zurückgebucht, jetzt mahnung:
bitte beachten sie, dass bei nichteinlösung des erstbeitrages der versicherungsschutz bisher nicht in kraft getreten oder rückwirkend weggefallen ist, soweit eine vorläufige deckungszusage erteilt war, wenn inzwischen ein versicherungsfall eingetreten ist, haben sie keinen versicherungsschutz.
DIESEN DONNERSTAG:
auto wird verkauft und abgemeldet.
------
am telefon sagte man mir, ich muss die beiträge trotzdem bezahlen.
wer weiß obs stimmt oder nicht?
mfg
im november auto gekauft, über vgh angemeldet, im januar wurde der beitrag von der bank zurückgebucht, jetzt mahnung:
bitte beachten sie, dass bei nichteinlösung des erstbeitrages der versicherungsschutz bisher nicht in kraft getreten oder rückwirkend weggefallen ist, soweit eine vorläufige deckungszusage erteilt war, wenn inzwischen ein versicherungsfall eingetreten ist, haben sie keinen versicherungsschutz.
DIESEN DONNERSTAG:
auto wird verkauft und abgemeldet.
------
am telefon sagte man mir, ich muss die beiträge trotzdem bezahlen.
wer weiß obs stimmt oder nicht?
mfg