Zeugnisverweigerungsrecht

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nepomuk
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Zeugnisverweigerungsrecht

Beitrag von nepomuk »

Hallöli

Bin neu hier -desshalb Tach erstmal.
Da die Suche mit den Begriffen:
-Zeugnisverweigerungsrecht
-verweigerung
-Zeugnisverweigerung
keine oder nur nicht relevante Ergebnisse zutage fördert möchte ich meine Angelegenheit hier mal schildern.

Ich fahre ein Auto welches auf meine Schwiegermutter zugelassen ist. Mit diesem Auto bin ich in einer 30-er Zone mit ca. 60 kmh geblitzt worden.
Der Brief hat meine Schwiegermutter noch nicht erreicht, aber ich möchte mich vorher schon mal kundig machen.
1. Was für eine Brachialstrafe kommt auf mich (sie) zu?
2. Was kann Ihr passieren wenn sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch macht und meinen Namen nicht nennt?
Sie muss warscheinlich die Strafe zahlen, OK. Das mache ich dann.
Verschiedene Angstmacher haben mir aber erzählt das Sie ev. die zur Strafe gehörenden Punkte aufgebrummt kriegt.
Ist das wahr? Dann müsste sie mich schon "entblößen", das will ich nicht, das Sie meine Punkte kriegt. Da halte ich doch lieber selber den Kopf hin.
Kann aber garnicht sein, oder? Seit wann werden Personen für die Fehler anderer haftbar gemacht?!
Ich möchte noch hinzufügen das ich kein Raser bin und mich fast immer an die Verkehrsgesetze halte. Manchmal ist man aber einfach unaufmerksam wenn man 60000km im Jahr abspult. Schade das man die "Wohlverhaltenszeiten" nirgendwo geltend machen kann.
Mfg Nepomuk
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Erik.Ode
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Beitrag von Erik.Ode »

Bußgeld: 60,00 Euro
Gebühren und Auslagen: ca. 25,60 Euro
Punkte: 3 Punkte

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php

Bei dem folgenden Link wird auf die rechtliche Problematik genau eingegangen:

http://www.verkehrsportal.de/verkehrsre ... ten_08.php
Gruß Erik.Ode
- alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr ! ;-) -
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