Tacho manipuliert
Verfasst: 07.07.2004, 08:38
Wichtiges Urteil des OLG Koblenz für alle Gebrauchtwagenkäufer: Manipulationen am Tachostand berechtigen den Käufer grundsätzlich dazu, dass Geschäft rückgänig zu machen. Denn mit der Erklärung, der Tachostand stimme mit der Gesamtfahrleistung des Wagens überein, gebe der Händler eine Beschaffenheitsgarantie ab. Ist die falsch wenn er selber gar nicht am Tacho gedreht hat.
(Az. U 1385/03)
(Az. U 1385/03)