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Unfall an einer Engstelle

Verfasst: 07.07.2004, 08:36
von tom
Engt ein parkendes Fahrzeug die eine Straßenhälfte ein, heißt das warten, bis der Gegenverkehr durch ist. Das gilt aber nicht, wenn die Strasse breit genug ist, dass das die Engstelle in beiden Richtungen gleichzeitig durchfahren werden kann. Denn dann muss der Gegenverkehr seinerseits ganz an den rechten Rand seiner Fahrbahnhälfte ausweichen. Im Fall vor dem OLG Karlsruhe tat der Fahrer genau das nicht, sondern blieb in der Mitte seiner Spur, es kam zum Unfall. Das Urteil: Ein drittel der Schuld bekam der Fahrer, der den parkenden Wagen umkurvt hatte. Doch zwei Drittel kassierte der entgegenkommende Fahrer, weil er nicht ausgewichen war.
(Az. 10 U 214/03)