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verkaufsbestätigung bei autosout via email -

Verfasst: 19.01.2006, 14:13
von gnose
Hallo, eine kurze Frage an die "Rechtsgelehrten" hier im Forum.:

Vor ein paar Tagen habe ich in meiner "Naivität" bei Autoscout24 privat
einen PKW verkaufen wollen und bekam nach ca. 17 Sec. onlinestellung die ersten Anrufen von sogenannten Autohändlern.
Nun habe ich mich im Verkaufsgespräch zu einer Verkaufsbestätigung (via email) hinreissen lassen.
Nun meine Frage.: Ist diese Bestätigung rechtsbindend ? Ist der KFZverkauf bereits doch die Email zustande gekommen ?

Nachdem ich mir einwenig Bedenkzeit dem Verkäufer gegenüber ausbat, rief auch schon der erste "Rechtsanwalt" bei mir an und drohte mit gerichtlichen Konsequenzen falls ich den Wagen seinem Mandanten nicht verkaufen würde.
Für mich steht ausser Frage, dass dieses Geschäftsgebarden eigentlich nur einer Abzocke ist.

Über Hilfe oder Schilderung über ähnliche Erfahrungen vielen Dank vorab.

Gruss
Gnose

Verfasst: 19.01.2006, 19:31
von Erik.Ode
Hallo, bin kein Anwalt und kann hier leider nur meine laienhaften Rechtskenntnisse äußern.
Nach deinem Sachverhalt kam mir spontan der Gedanke, daß hier evt. kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist.
Ohne es weiter zu begründen ( Angebot und Annahme ist zwar zustande gekommen ) bin ich auf folgendes gestoßen:

http://www.ratgeberrecht.de/normen/BGB/norm/P242.html

Demnach könnte man auf den Gedanken kommen, daß deine Vermutung, bezüglich der Abzocke, genauer betrachtet werden könnte.

"Treu und Glauben bezeichnet das Verhalten eines redlich und anständig denkenden und handelnden Menschen."

Also könnte hier evt. die Redlichkeit des Käufers in Frage gestellt werden. Aber ob meine Argumentationskette so richtig ist, kann ich dir leider auch nicht sagen.
Letztendlich bleibt dir nur der Gang zum RA.

Berichte mal weiter.

Verfasst: 20.01.2006, 08:31
von Frankie
Das könnte Dir helfen:


http://www.haneder.de/FernAbsG.html

Verfasst: 20.01.2006, 12:41
von gnose
hallo frankie,

wenn ich den Text richtig verstehe, ist der Vertrag somit zustande gekommen. :evil:
Dann muss sich jetzt wohl mein RA damit beschäftigen.

Laut autoscout24 arbeiten diese "Händler" mit einer Crabbersoftware,
womit sie die Angebote früher wie alle anderen sehen können und wie dann in meinem Fall nach der Inseration 2 Stunden das Telefon blockierten.

Mein Tip an alle.: Nix, aber auch garnix via email bestätigen wenn mann/ frau sich nicht 1000% sicher ist das es sich um einen seriösen Händler handelt.

Verfasst: 20.01.2006, 14:57
von Frankie
Ich hätte mir beim Lesen mehr Zeit nehmen sollen. :roll:

Ich war der Meinung du hättest das Fahrzeug gekauf und nicht verkauft, sorry!!! :oops: :oops:


Das Fernabfragegesetzt ist für diesen Fall ungeeignet.

Es greift z.B. dann wenn ein Kunde mit einem Händler per E-Mail, Fax etc. ein Fahrzeug kauft.

Verfasst: 23.01.2006, 16:40
von Auto-Chris
Wie kann man sich nur das Leben so schwer machen?! Verkauft wird nur gegen Bargeld :D . Ob die Anfrage jetzt von einem Benutzer einer Grabber-Software telefonische, per eMail, per Fax...

"Das Auto geht an den, der als erster das Geld auf den Tisch legt." Diesen Satz üben und allen Anfragern freundlich und bestimmt mitteilen. Hilt!

Verfasst: 23.01.2006, 18:29
von Erik.Ode
Auto-Chris hat geschrieben: Verkauft wird nur gegen Bargeld
Wenn es nur um die Angst geht, daß man sein Geld nicht erhält, stimme ich dir zu.
Ich hatte die Aussage von gnose anders gedeutet.
Mir war spontan der Gedanke gekommen, daß er sein Angebot nochmals verändern wollte!???

Klär uns mal bitte auf, gnose. Warum genau willst du dein Angebot "zurück ziehen" ?