Unfall, Verwarnung, Probezeit
Verfasst: 19.12.2005, 19:21
Nabend,
hatte vorhin leider einen Unfall. Beide Fahrzeuge leichter Blechschaden, keine Verletzten. Da ich nicht so sicher war, ob ich wirklich schuld war, haben wir dann die Polizei kommen lassen, die nach Schilderung des Unfallhergangs auch der Ansicht war, ich sei schuld. Ja, dumm gelaufen. An die Polizisten habe ich ein Verwarnungsgeld von 20 EUR gezahlt weil ich "unaufmerksam" war. Der Beamte meinte, damit sei die Sache dann polizeilich erledigt.
Bedeutet dass für meine Probezeit dann, dass die nicht verlängert wird, weil Verwarnungsgeld noch unter 40 EUR? Habe diese "Unaufmerksamkeit" weder im A- noch im B-Katalog gefunden.
Unfall ist beim Fahrstreifenwechsel passiert. Wollte von rechts nach links, um einem Hindernis im eigenen Fahrstreifen auszuweichen und hab wohl die Geschwindigkeit des nachfolgenden Fahrzeugs im linken Fahrstreifen unterschätzt.
Oder würde das dann als "Missachtung der Vorfahrt" oder so gelten, also A-Verstoss? Bin etwas irritiert, weil der Beamte meinte, die Sache sei polizeilich mit der Zahlung der Verwarnung an Ort und Stelle erledigt?.
hatte vorhin leider einen Unfall. Beide Fahrzeuge leichter Blechschaden, keine Verletzten. Da ich nicht so sicher war, ob ich wirklich schuld war, haben wir dann die Polizei kommen lassen, die nach Schilderung des Unfallhergangs auch der Ansicht war, ich sei schuld. Ja, dumm gelaufen. An die Polizisten habe ich ein Verwarnungsgeld von 20 EUR gezahlt weil ich "unaufmerksam" war. Der Beamte meinte, damit sei die Sache dann polizeilich erledigt.
Bedeutet dass für meine Probezeit dann, dass die nicht verlängert wird, weil Verwarnungsgeld noch unter 40 EUR? Habe diese "Unaufmerksamkeit" weder im A- noch im B-Katalog gefunden.
Unfall ist beim Fahrstreifenwechsel passiert. Wollte von rechts nach links, um einem Hindernis im eigenen Fahrstreifen auszuweichen und hab wohl die Geschwindigkeit des nachfolgenden Fahrzeugs im linken Fahrstreifen unterschätzt.
Oder würde das dann als "Missachtung der Vorfahrt" oder so gelten, also A-Verstoss? Bin etwas irritiert, weil der Beamte meinte, die Sache sei polizeilich mit der Zahlung der Verwarnung an Ort und Stelle erledigt?.