Verschwiegener Unfallschaden
Verfasst: 05.12.2005, 20:04
Hallo an Alle,
habe mir einen gebrauchten Bus T4 im April gekauft. Jetzt im Dezember musste ich zum TÜV. Ich habe ihn zur Werkstatt gebracht. Jetzt wurde ein Unfallschaden an dem Auto festestellt und keine TÜV Plakette mehr vergeben. An der Vorderachse wurde die Spur so eingestellt, das ich nichts merkte. Das linke Rad ist um ca. 3cm weiter hinten als das rechte.
Im Kaufvertrag steht, das der Verkäufer (Händler) versichert, das weder ein Unfallschaden noch sonstige Schäden an dem Fahrzeug im bekannt sind. Also
Unfallfrei.
Morgen habe ich einen Termin beim Anwalt.
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?
Meine Werkstatt sagte mir, das der Schaden zu reparieren wäre, mit Vorbehalt. Mindestens muss der Querlenker erneuert werden. Aber was, wenn vielleicht noch mehr fehlt? An der Spurstange wurde offensichtlich rumgeschraubt.
habe mir einen gebrauchten Bus T4 im April gekauft. Jetzt im Dezember musste ich zum TÜV. Ich habe ihn zur Werkstatt gebracht. Jetzt wurde ein Unfallschaden an dem Auto festestellt und keine TÜV Plakette mehr vergeben. An der Vorderachse wurde die Spur so eingestellt, das ich nichts merkte. Das linke Rad ist um ca. 3cm weiter hinten als das rechte.
Im Kaufvertrag steht, das der Verkäufer (Händler) versichert, das weder ein Unfallschaden noch sonstige Schäden an dem Fahrzeug im bekannt sind. Also
Unfallfrei.
Morgen habe ich einen Termin beim Anwalt.
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?
Meine Werkstatt sagte mir, das der Schaden zu reparieren wäre, mit Vorbehalt. Mindestens muss der Querlenker erneuert werden. Aber was, wenn vielleicht noch mehr fehlt? An der Spurstange wurde offensichtlich rumgeschraubt.