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Unfallflucht? Vorladung von der Polizei?

Verfasst: 04.12.2005, 03:34
von muhsaft82
Hallo, ich habe ein kleines Problem. Ich habe vor zwei Wochen beim Einparken ein anderes Auto im Parkhaus "berührt". Hab einfach den Winkel falsch eingeschätzt. War halt nicht mein Tag.

Habe mir fast ne halbe Stunde die Füße in den Bauch gestanden und dann entschlossen, die Polizei anzurufen. Bin halt ne ehrliche Seele und würde mir auch wünschen, dass sich jemand das gleiche macht, wenn er meinen Wagen "anratscht".

Die sind dann auch schon wenige Minuten später eingetroffen und haben den Unfall aufgenommen. Habe von denen dann auch eine Unfallmitteilung bekommen. Angekreuzt wurde vom Beamten, dass keine Verkehrsunfallanzeige erstattet wird und keine weitere Bearbeitung durch die Polizei erfolgen wird.

Jetzt habe ich gestern per Post eine Vorladung von der Polizei wegen "Unfallflucht" bekommen. Ich habe bereits mit dem zuständigen Beamten am Telefon gesprochen und er meinte, dass es sich genau um diesen Vorfall handelt und der Halter des Fahrzeuges Anzeige wegen Unfallflucht erstattet hätte. Durch die Aufnahmen der Überwachungskamera im Parkhaus hätte mich die Polizei ausfindig gemacht.

Kann mir jemand erklären was nun los ist? Ich dachte dadurch, dass ich selber die Polizei gerufen habe, hat sich die Sache erledigt und ist nur noch ein Fall für die Versicherung...der Schaden beträgt ja nichteinmal 200 Euro.

Bekomme ich jetzt ein Gerichtsverfahren und evntl. 7 Punkte in Flensburg? Wenn mein Lappen weg ist, verliere ich auch meinen Job :? Ich dachte für meinen Teil, ich hätte alles richtig gemacht....?!?

Verfasst: 04.12.2005, 10:37
von willi
Moin muhsaft82,

wenn es so ist, wie Du schreibst ....keine Panik :-)

gemäß StGb hast Du Dich genau richtig verhalten (sogar einen Tick besser, hast am Unfallort auf die Polizei gewartet)
§ 142
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
...
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
oder hier : http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR00 ... E029503307

Ich würde mich mit dem Unfallbeteiligten mal auseinandersetzen und schildern, wie es abgelaufen ist. Du bist ja bereit, für den Schaden aufzukommen und hast keine Unfallflucht begangen. Er möge doch seine anzeige zurückziehen ... die Unterlagen der Unfallaufnahme hast Du ja (hoffentlich) noch.

Dem Schreiben der Polizei (? Staatsanwaltschaft) würde ich erstmal widersprechen

Re: Unfallflucht? Vorladung von der Polizei?

Verfasst: 04.12.2005, 16:33
von Erik.Ode
Ich hoffe mal, daß ich etwas zur Aufklärung beitragen kann.
muhsaft82 hat geschrieben: Die sind dann auch schon wenige Minuten später eingetroffen und haben den Unfall aufgenommen.
Welches Polizeirevier ? Stadt / Ort / Bezeichnung ????
muhsaft82 hat geschrieben:Habe von denen dann auch eine Unfallmitteilung bekommen.
Ein sog. Unfallaktenzeichen ???
muhsaft82 hat geschrieben:Angekreuzt wurde vom Beamten, dass keine Verkehrsunfallanzeige erstattet wird und keine weitere Bearbeitung durch die Polizei erfolgen wird.
Wurde der Sachverhalt als "Bagatelle" bewertet ? Wurde dir vor Ort ein Verwarnungsgeld angeboten, bzw. erfolgte eine mündliche Verwarnung ohne Verwarnungsgeld ?
muhsaft82 hat geschrieben:Jetzt habe ich gestern per Post eine Vorladung von der Polizei wegen "Unfallflucht" bekommen. Ich habe bereits mit dem zuständigen Beamten am Telefon gesprochen und er meinte, dass es sich genau um diesen Vorfall handelt und der Halter des Fahrzeuges Anzeige wegen Unfallflucht erstattet hätte. Durch die Aufnahmen der Überwachungskamera im Parkhaus hätte mich die Polizei ausfindig gemacht.
Kann es sein, daß der Halter vom geschädigten Fahrzeug (02) bei einem anderen Polizeirevier war ? Sind es zwei verschiedene zuständige Polizeidienststellen ? ( Unfallort und Wohnrevier des 02 )
muhsaft82 hat geschrieben:Kann mir jemand erklären was nun los ist? Ich dachte dadurch, dass ich selber die Polizei gerufen habe, hat sich die Sache erledigt und ist nur noch ein Fall für die Versicherung...der Schaden beträgt ja nichteinmal 200 Euro.
Ich könnte mir vorstellen, daß die aufnehmenden Beamten und der anzeigenaufnehmende Beamte bei verschiedenen Dienststellen sitzen und beide nicht voneinander wissen.
Hier würde dann der Fehler bei den aufnehmenden Beamten liegen. Diese hätten dann versäumt, den Geschädigten (02) von der Unfallaufnahme Kenntnis zu geben.
muhsaft82 hat geschrieben:Bekomme ich jetzt ein Gerichtsverfahren und evntl. 7 Punkte in Flensburg? Wenn mein Lappen weg ist, verliere ich auch meinen Job :? Ich dachte für meinen Teil, ich hätte alles richtig gemacht....?!?
Du dürftest zunächst einen Anhörungsbogen bekommen haben. In diesem Bogen schreibst du den o.g. Sachverhalt auf. Dann dürfte sich dieses Mißverständnis schnell klären.

P.S.: Da es sich hier um ein Offizialdelikt handelt, kann der Geschädigte seine Anzeige nicht zurückziehen. Diese obliegt alleine dem Staatsanwalt.

Verfasst: 05.12.2005, 15:06
von Jim Knopf
Die Anzeige wegen Unfallflucht wird wohl fallen gelassen werden müssen!

Du hattes den Unfall ja durch die Polizei Protokolieren lassen! Ich gehe jetzt einfach mal davon aus das Du in der Aufregung vergessen hattes am anderen FAhrzeug einen Zettel anzubringen auf dem dein Name un deine Anschrift zu finden gewesen wäre. Die Kamera sollte ja eigentlich auch den Unfall selbst deine Wartezeit und die Situation mit der POlizei aufgezeichnet haben!