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Fahranfänger / Versicherung / Haftung
Verfasst: 30.11.2005, 22:15
von hd69
angenommen:
als fahranfänger 18 jahre möchte man auto fahren, aber hat kein eigenes. es gehört dem vater opa oder uropa wie auch immer.
das auto ist auf denjenigen gemeldet und auch versichert.
was passiertt wenn ich jetzt mir das auto praktisch ausleihe damit fahre und einen unfall baue?
haftet die versicherung für mich als fahrer dieses autos?
oder hätt ich mich vorher bei der versicherung melden müssen dass ich dieses auto absofort auch benutze?
Verfasst: 01.12.2005, 08:33
von willi
eigentlich ein Thema für Melli
Grundsätzlich haften die Versicherungen für die Schäden an anderen Fahrzeugen (sofern das Verschulden bei Dir liegt). Es gibt verschiedene Verträge, einige schliessen z.B. Fahrer unter 23 Jahren aus, das mindert dann den Beitrag; andere dürfen nur von bestimmten Fahrern bewegt werden...
Wenn Du nicht als Fahrer bei der Versicherung eingetragen bist (und eine entsprechende Einschränkung im Vertrag steht), wird, sofern die Versicherung in Anspruch genommen wird, der Beitrag (meist auch rückwirkend) für die Versicherung entsprechend erhöht ! Das ist bei Fahranfängern nicht unerheblich...
Puh, habe ich mir da was zurechtgeschrieben, das versteht ja kein Schwein
Also: Besser ist es, vorher mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen und sich nach den Modalitäten zu erkundigen. Eventuell Versicherungswechsel oder Vertragsänderung vornehmen

Verfasst: 01.12.2005, 12:37
von Melli
hallo willi
vielen dank, hast mir arbeit abgenommen
also, schaut mal in die police, ob da eine namentliche nennung von fahrern drin steht (manchmal steht da auch was in etwa "nur vn und partner", oder "nru fahrer über .. jahre" oder sowas.
sobald eine solche einschränkung drin ist, würde ich dies bei der versicherung anzeigen.
steht da überhaupt nichts über fahrer und ist keine einschränkung gegeben (was meiner meinung nach nur noch bei den älteren evrträgen sein kann), dann ist es kein problem.
bei unsicherheiten aber immer nachfragen....