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Gebrauchtwagenkauf

Verfasst: 17.03.2004, 17:40
von tom
Ein Gebrauchtwagen-Käufer kann bei einem Gebrauchtwagen-Händler ein fachmännisch durchgechecktes Fahrzeug erwarten. Hat ein solcher Check nicht stattgefunden, muss der Käufer davon in Kenntnis gesetzt werden.
Andernfalls kann der Händler für alle Mängel haftbar gemacht werden, die er bei der gebotenen Untersuchung hätte erkennen können.

OLG Düsseldorf; Az.: 26 U 59/99