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Autokauf aus der Türkei
Verfasst: 17.11.2005, 00:52
von taskin
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Verfasst: 17.11.2005, 08:21
von willi
Hallo taskin,
ich habe einmal ein wenig gegraben und hoffe, das hilf:
Umsatzsteuer im Warenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes
Obwohl es sich bei der Einfuhrumsatzsteuer um eine nationale Abgabe handelt, unterliegt sie ständigen Harmonisierungsbemühungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Seit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 wird im kommerziellen innergemeinschaftlichen Warenverkehr keine Einfuhrumsatzsteuer mehr von der Bundeszollverwaltung erhoben. Die Erhebung der Umsatzsteuer auf Waren des innergemeinschaftlichen Erwerbs erfolgt nunmehr durch die Finanzämter (Stichwort: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern). Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland, Ausnahme: neue Fahrzeuge.
Quelle:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/ ... index.html
Sonderbestimmungen für bestimmte Nicht-Mitgliedstaaten
Das Fürstentum Andorra, die Republik San Marino und die Türkei sind weder Mitgliedstaaten der EG noch gehören sie zum Zollgebiet der Gemeinschaft. Allerdings besteht zwischen der EG und jedem dieser Länder eine Zollunion (damit gelten diese Gebiete faktisch als zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörend).
Quelle:
http://www.zoll.de
Ansonsten sei mir der Verweis auf unsere Info-Seite gewährt:
http://www.kfz-auskunft.de/tipps/reimport.html
Es stellt sich mir persönlich die Frage, wozu Sie ein Fahrzeug aus der Türkei importieren wollen. Es gibt regional, wenn nicht im nahen (!) europäischen Ausland, genügend Angebote, als dass der Transportweg gerechtfertigt wäre.
Verfasst: 17.11.2005, 14:58
von taskin
Naja mein Vater hat schon ein Isuzu D-Max für 35.000 € gekauft und ich will den Wagen jetzt hier her holen, es ist doch schade das der Wagen jetzt die meiste Zeit in der Garage steht.
Verfasst: 17.11.2005, 15:23
von willi
Ok, dann geht es also nicht im den Kauf eines Fahrzeugs, sonden um die Zulassung in Deutschland ?
Da gibt es hier enstprechende Hinweise:
http://www.landkreis-deggendorf.de/wirt ... ndkfz.html
Sprechen Sie doch einmal mit Ihrer zuständigen Zulassungsstelle !
P.S.: In diesem Forum (wie auch in den meisten anderen) ist das "Du" die gebräuchliche Form, ich bin da aber felxibel

Verfasst: 22.11.2005, 17:41
von Jim Knopf
Bei Importen von Gebrauchtfahrzeugen ausserhalb der EU sind keine anderen Unterlagen notweng wie für Importe die Innerhalb der EU stattfindet.
Allerdings fallen bei Importen von ausserhalb Steuern und Zoll an.
Das grösste Problem ist das an dem Fahrzeug evt. Umbauten fällig sind.
Um der StZO zu entsprechen.
Und/oder es sind u.U. Ausnahmegenehmigungen notwendig. Ob und in wie weit das alles Möglich ist, ist natürlich hier im Forum gar nicht zu beurteilen.
Dabei laufen dann auch sehr schnell sehr hohe Kosten auf. so das der Import u.U. nicht Wirtschaftlich durchführbar ist.
Also ganz davon abgesehen das manche Ausnahmegenemigungen gar nicht oder nur mit sehr aufwendigen umbauten zu erhlaten wären.