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Verboten oder nicht????

Verfasst: 29.10.2005, 19:00
von megarob
hi
Ich wollte mir in meinem Fiesta einen Schaltknauf einbauen der mit 6 LED ausgestatten ist jetzt steht in der Beschreibung das der Schaltknauf in der STVZO nicht zuzgelassen ist jetzt ist die frage kann ich den trotzdem einbauen und wieso verkaufen die denn so was wenn es nicht zugelassen ist.

P.s ich will es bei Conrad kaufen



Gruss
Megarob

Verfasst: 29.10.2005, 21:37
von Jim Knopf
Hallo megarob!

Was heisst wohl "nicht zugelassen"

Verkauft wird sowas weil es sich manch einer trotzdem einbaut.

Bei Fahrzeugen die auf Messen und Ausstellung zu sehen sind kann sowas doch auch zumindest solannge das Fahrzeug ausgestellt ist sowas Einbauen.

Aber Gründe warum so etwas Verkauft wird sind eigentlich viel banaler

1. Es gibt Leute die sowas trotzdem in Ihr Fahrzeugbauen!
2. Es gibt welche die erst kaufen und dann merken das das garnicht erlaubt ist :wink:

Verfasst: 30.10.2005, 00:34
von megarob
das steht drin:

Im Bereich der STVZO nicht zugelassen.

Ich weiss das man manche sachen erst bei stehen des fahrzeugs einschalten darf sprich wenn ich jetzt den Schaltknauf eibaue aber nicht einschalte darf keiner was dagegen haben nur ioch weiss jetzt nicht was TÜV dazu sagt ob die das bemängeln werden hmmm


Gruss
Megarob

Re: Verboten oder nicht????

Verfasst: 30.10.2005, 01:01
von Erik.Ode
Hi megarob,
megarob hat geschrieben:steht in der Beschreibung das der Schaltknauf in der STVZO nicht zuzgelassen ist jetzt ist die frage kann ich den trotzdem einbauen
Die Frage hast du doch selber beantwortet !?
megarob hat geschrieben:und wieso verkaufen die denn so was wenn es nicht zugelassen ist
Weil z.B Conrad damit Geld verdient !

P.S.: Die Hersteller verkaufen weltweit. Was in Indien erlaubt ist, kann in Deutschland verboten sein !!!

Zur Info kannst du auch mal hier nachlesen.

Verfasst: 30.10.2005, 09:51
von Jim Knopf
Eben drum :!: natürlich im Bereich StVZO wo sonst :?:

Strassen Verkehrs Zulassungs ordnung :!: :!: :!:

Verfasst: 31.10.2005, 18:53
von Auto-Chris
Es soll ja Bereiche menschlicher Entfaltung geben, die die StVO nicht regelt! In solchen Fällen darf man diese Artikel benutzen. Z.B. beim Backen, Ausfüllen der Steuererklärung oder Nasebohren; Du könntest Dein Telefon damit tunen...

Da wäre es schon komisch, wenn der Gesetzgeber den Verkauf dieser Artikel verbieten täte. Es erlischt lediglich die Betriebserlaubnis für's Fzg. Dann darfst es überall dort nutzen, wo die StVO nicht greift auch als Schaltknauf. Der Text könnte auch auf allen Kugelschreibern, Toastern, Blumenvasen, Dönern usw. stehen. Manchmal wäre das sogar gar nicht so falsch :P

Chris