Also im Grunde genommen hat der Händler erstmal in soweit Recht, das es der gleichartige Motor ist.
Momentan entstehen auch keine Nachteile was Euro3 und Euro4 betrifft. Jeder Dieselmotor läßt sich auch mit einem Partikelfilter nachrüsten, ausgenommen Biodiesel-Fahrzeuge.
Aber genauso wie derzeit der Unterschied zwischen Euro1, 2 oder 3 bei der Kfz-Steuer besteht, wird das sicherlich auch für die Zukunft bei E3 und E4 passieren. Es gibt übrigens auch viele Motoren mit Filter und nur Euro3-Norm, ebenso wie viele Motoren mit Euro4 aber ohne Filter.
Solange per Gesetz aber keine Richlinien feststehen, kann man nicht direkt von einem Schaden sprechen. Trotzdem wird später der Wiederverkauf sicher dadurch schwerer...
Bei deinem Octavia II besteht der Unterschied nur in einer geänderten Motorsteuerung. Das Fahrzeug dürfte dann noch einer der im ersten halben Jahr gebauten Fzge. sein, die hatten noch Euro3 oder aber es ist ein Re-Import z.B. aus Frankreich. Die Modelle werden noch in einigen Ländern mit Euro3-Norm angeboten. Scheinbar ist dieses Steuergerät ab Werk € 5,- billiger

und in allen anderen Ländern Europas ist die Euro-Norm momentan noch völlig egal. Bedingung in der ganzen EU ist derzeit noch Euro3 (die hat er ja!), ab 01.01.06 gilt für alle Neuwagen mindestens Euro4!
Da dir der Händler das aber nur mündlich zugesichert hat, wirst du schlechte Karten haben. Oder diese Zusicherung erfolgte unter Zeugen, dann würde ich mit dem Händler über einen Betrag von ca. € 250,- bis 300,- spechen. Am Ende kommt eben die Frage nach dem Schaden der entstanden ist. Und das dürfte lediglich die zukünftige Kfz-Steuer sein. Schlechterer Wiederverkauf läßt sich kaum geltend machen (bzw. beweisen), denn das Fahrzeug war dafür sicher in der Anschaffung das "Günstigste Angebot", sonst hättest du nicht gekauft!
A.