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frage zwecks TÜV

Verfasst: 29.10.2005, 00:42
von tonikiana
ich hab mal eine frage wie hoch sind die strafen wenn man ohne tüv fährt?(kanns leider nirgends finden)und wie ist das wenn ein unfall entsteht?(denk mal die eigene versicherung wird nix zahlen)wenn mir einer reinfährt zahlt dann die versicherung?wollt mich selber schlau machen im internent und find aber nix vielen dank im vorraus lg d.

Verfasst: 29.10.2005, 08:34
von Lambo3
Such auch schon lange,finde leider auch nichts.

Verfasst: 29.10.2005, 08:58
von willi
Moin Ihr beiden,

wie man mit Googel umgeht, wisst Ihr aber schon, oder ?!?

Also ich habe u.a. folgendes gefunden:
Wie lange darf man den TÜV überziehen?
Die Hauptuntersuchung wird mit dem Ablauf des auf der HU-Plakette angegebenen Termins ungültig! Bei Überschreitung dieses Termins droht seitens des Gesetzgebers folgendes Verwarnungsgeld:

Bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen

* Zwei bis vier Monate : € 15,--
* Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
* Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen

* Bis zu zwei Monaten: € 15,--
* Mehr als zwei bis zum vier Monaten: € 25,--
* Mehr als vier bis zu acht Monaten: € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
* Mehr als acht Monate: € 75,-- und 2 Punkte in Flensburg

Außerdem gilt für alle Fahrzeuge: Wurden bei der HU oder SP erhebliche Mängel festgestellt und wird die einmonatige Nachrprüffrist überschritten, kann ein Verwarnungsgeld von € 15,-- erhoben werden.

Bei der HU selbst spielt eine Überziehung des HU-Termins nur insofern eine Rolle, als das der neue HU-Termin entsprechend zurückdatiert werden muss.
http://www.tuev-nord.de/21931.asp#7

Verfasst: 29.10.2005, 21:49
von tonikiana
danke willi für die info und weißte auch wie es aussieht zwecks versicherrung ohne tüv kannste da auch was im internent finden??wäre echt liebe danke dir nochmals :D

Verfasst: 30.10.2005, 10:00
von Jim Knopf
Hallo tonikiana!

Mit der Versicherung ist das mal kurz gesagt so :!:

Natürlich wird die Versicherung den Schaden den Du jemanden anderen zufügst bezahlen :!:

Allerding wenn der Unfall durch einen defekt/Mangel der bei einer HU bemägelt worden wäre z.B.: Bremsen, Profiltife usw. kann die Versicherung bei dir Regressansprüche bis zu 5000 € geltend machen.
Und wird dieses auch mit Sicherheit tun :!: