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Auto ummelden von Verwandten

Verfasst: 26.10.2005, 13:41
von Maverick_x187
Hallo!

Ich stehe vor davor, ein Auto ummelden zu lassen und habe nun schon so viel im Netz darüber gelesen, dass ich gar nicht mehr weiß, wie das jetzt abgeht. Folgende Situation:

Es handelt sich um einen kleinen Wagen, der auf die Mutter meiner Freundin zugelassen ist. Sie ist derzeit Halterin und Versicherungsnehmerin.

Meine Freundin und ich nutzen den Wagen. Nun wollen wir allerdings den Wagen auf meinen Vater zulassen, und ihn auch über ihn versichern. Das liegt daran, dass er in einer sehr niedrigen Schadenfreiheitsklasse ist und daher die Versicherung über ihn weit billiger wäre als über die jetzige Halterin, geschweige denn über meine Freundin oder mich.

Mein Vater muss das Auto in einem anderen Zulassungsbereich zulassen als derzeit, weil er im Landkreis (=anderer Zulassungsbereich) der gleichen Stadt wohnt. Und was ist jetzt dazu notwendig? Wir haben hier das Auto und natürlich den KFZ-Brief vorliegen.
Wie gehen wir jetzt vor? Müssen wir erst das Auto bei der einen Zulassungsstelle abmelden und es dann wieder anmelden?
Oder können wir es einfach bei der Landkreis-Stelle ummelden? Brauchen wir irgendwas von der bisherigen Halterin.
Was gibt es sonst noch zu beachten?

Die Versicherung läuft natürlich derzeit noch auf die derzeitige Halterin, aber wenn die Zulassungsgeschichte geregelt ist, dann würde sie diese natürlich kündigen und mein Vater würde eine Versicherung für das Auto abschließen.

Tut mir leid, falls das alles sehr ahnungslos klingt, aber ich würde mich sehr freuen, wenn mir da jemand helfen könnte.

Viele Grüße
Matze

Verfasst: 26.10.2005, 19:25
von Jim Knopf
Eines vornewg den Scadensfreiheitsrabatt deines Vaters könnt ihr nur nutzen wenn dein Vater selbst kein eigenes Fahrzeug zugelassen hat. Es sei den ihr meint er hätte die günstige SF-Einstufung beim Zweitwagen bzw. seine Versicherung bitet an Zweitwagen in die selbe SF einzustufen.


"Mein Vater muss das Auto in einem anderen Zulassungsbereich zulassen als derzeit, weil er im Landkreis (=anderer Zulassungsbereich) der gleichen Stadt wohnt."

Hier gehe ich mal davon aus das Du so sonderfälle meimst wie z.B.: in Achen, Kassel oder München. Kreis und Stadt teilen sich ein Unterscheidungszeichen aber vergeben andere Nummerngruppen. In diesem Fällen wird in der Regel ein neues Kennzeichen zugeteillt. Ist aber nicht in jedem Stadt/Landkreis erforderlich.

Das Fahrzeug mus vorher nicht extra abgemeldet werden sonder kann dirckt auf den neuen Halter umgeschrieben werden. Vom Vorbesitzer ist keine Vollmacht o.ä. erforderlich. Auch die VErsicherung muß nicht extra gekündigt werden dieses geschiet mit einer Abmeldung bzw. Ummeldung des Fahrzeugs automatisch. Dem Versicherer aber vorsichtshalber vorab schonmal bescheid zu geben evt. Kopie vom neuen Fahrzeugschein Schicken oder Kurz in der Agentur Vorzeigen kann man natürlich trotzdem.

Für eine Umschreibung des Fahrzeugs (zugelassen) auf einer Privatperon Benötigt ihr folgendes.

Fahrzeugbrief
Fahrzeugschein
Versicherungsbestätigung
AU-Bescheinigung
letzten TÜV-Bericht (nicht überall zwigend erforderlich wenn er aus dem
bzw. einer Abmeldebescheinigung hervorgeht)
Falls das Fahrzeug in euerem Fall Umgkennzeichnet werden muß auch die alten Kennzeichen.

Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
Bei EU-Bürgern einen gültigen Personalausweis oder Reisepass des ensprechenden Landes.
Bei bei Bürgern anderer Länder den Reisepass mit gültiger Aufenthaltsberechtigung.

Eine Vollmacht und den Ausweis/Pass des neuen Halters sowie der beauftragten Person.

Dat war´s

P.S.: Bei einigen Zulassungsstellen ist es erforderlich das Fahrzeug vorzuführen!